Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die viele Fragen aufwirft. Wie sieht die Unterstützung durch die Pflegekasse aus? Welche Leistungen stehen dir konkret zu, und wie kannst du sie beantragen? In diesem Artikel erfährst du praxisnah, wie die Pflegeversicherung in Deutschland funktioniert und welche Hilfen dir und deinem Angehörigen im Alltag zur Verfügung stehen (Stand: 2025).
Pflegegrade und ihre Bedeutung
Der erste Schritt, um Unterstützung zu erhalten, ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dieser orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit und dem Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 den geringsten und Pflegegrad 5 den höchsten Unterstützungsbedarf beschreibt.
Die Pflegegrade bestimmen, welche Leistungen dir zustehen, wie viel Geld du bekommst und welche Sachleistungen möglich sind. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachter der Pflegekasse.
- Beantrage die Einstufung bei der Pflegekasse deines Angehörigen.
- Der MD besucht euch zu Hause und bewertet den Pflegebedarf.
- Das Ergebnis ist der Pflegegrad, der die Grundlage für Leistungen bildet.
- Regelmäßige Neubewertungen sind möglich, wenn sich der Zustand ändert.
| Pflegegrad | Hilfebedarf |
|---|---|
| 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 2 | erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | schwere Beeinträchtigung |
| 4 | schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, die individuell kombiniert werden können. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und kombinierten Leistungen. Pflegegeld erhältst du, wenn du selbst pflegst. Pflegesachleistungen decken professionelle Pflege durch ambulante Dienste ab.
Außerdem gibt es Leistungen für zusätzliche Hilfen, wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege, um dich als pflegenden Angehörigen zu entlasten.
- Pflegegeld: Geldleistung für selbst organisierte Pflege.
- Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege durch ambulante Dienste.
- Kombinationsleistung: Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen.
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn du mal ausfällst.
- Tages- und Nachtpflege: Betreuung in speziellen Einrichtungen.
Wie beantragst Du Pflegeleistungen?
Der Antrag auf Pflegeleistungen erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse, die meist bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Du kannst den Antrag schriftlich stellen oder telefonisch Kontakt aufnehmen, um dich beraten zu lassen.
Nach Antragstellung organisiert die Pflegekasse einen Termin für die Begutachtung durch den MD. Auf Basis des Gutachtens wird der Pflegegrad festgelegt und die Leistungen bewilligt.
- Kontaktiere die Pflegekasse deines Angehörigen.
- Reiche einen schriftlichen Antrag auf Pflegeleistungen ein.
- Bereite dich auf den Begutachtungstermin vor (Pflegealltag dokumentieren).
- Nach Bescheid kannst du Leistungen in Anspruch nehmen oder Widerspruch einlegen.
Pflegegeld: Was du wissen solltest
Pflegegeld unterstützt dich finanziell, wenn du die Pflege selbst übernimmst. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und wird monatlich ausgezahlt. Wichtig: Pflegegeld ist eine Geldleistung, keine Lohnzahlung – du kannst es frei verwenden, um die Pflege zu organisieren.
Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig, da es keine Einkommensquelle im klassischen Sinn darstellt, sondern eine Unterstützung für pflegebedingte Aufwendungen ist.
- Pflegegeld wird nur bei häuslicher Pflege gezahlt.
- Höhe variiert je nach Pflegegrad (z.B. Pflegegrad 2: ca. 316 Euro, Pflegegrad 5: ca. 901 Euro, Stand 2025).
- Pflegegeld kann mit Sachleistungen kombiniert werden.
- Wird nicht als Einkommen versteuert.
Entlastungsleistungen und zusätzliche Hilfen
Um dich als pflegenden Angehörigen zu entlasten, gibt es verschiedene Entlastungsleistungen. Diese können für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung oder für Fahrdienste genutzt werden. Die Pflegekasse stellt hierfür einen monatlichen Betrag bereit, der flexibel einsetzbar ist.
Weitere Hilfen sind zum Beispiel Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Inkontinenzmaterial, die du kostenfrei beantragen kannst.
- Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat.
- Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro monatlich ohne Zuzahlung.
- Beratungseinsätze für pflegende Angehörige sind verpflichtend.
- Unterstützung durch Hausnotrufsysteme oder technische Hilfen.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegen bedeutet oft auch körperliche und seelische Belastung. Deshalb gibt es spezielle Angebote für pflegende Angehörige, die dich stärken und unterstützen sollen. Dazu gehören Pflegekurse, psychologische Beratung und finanzielle Entlastungen wie das Pflegeunterstützungsgeld.
Außerdem kannst du dich für eine Auszeit durch Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege entscheiden, wenn du mal eine Pause brauchst.
- Pflegekurse zur Vermittlung von Pflegewissen.
- Psychosoziale Beratung und Selbsthilfegruppen.
- Pflegeunterstützungsgeld bei Verdienstausfall.
- Anspruch auf Verhinderungspflege bis zu 42 Tage im Jahr.
Fragen & Antworten
- Frage: Wie schnell bekomme ich nach Antragstellung eine Einstufung?
Antwort: Die Begutachtung durch den MD erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Wochen nach Antrag. Die Entscheidung der Pflegekasse folgt meist einige Wochen danach.
- Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Antwort: Ja, in Kombination bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können mit Pflegegeld kombiniert werden.
- Frage: Muss ich Pflegegeld versteuern?
Antwort: Nein, das Pflegegeld ist steuerfrei und zählt nicht als Einkommen.
- Frage: Wer hilft mir bei Fragen zur Pflegekasse?
Antwort: Die Pflegekasse selbst, unabhängige Pflegeberatungsstellen und der MD bieten Beratung an.
- Frage: Kann ich Leistungen auch rückwirkend beantragen?
Antwort: Ja, Pflegeleistungen können in der Regel bis zu vier Wochen rückwirkend gewährt werden, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Die Pflege zu Hause ist eine Herausforderung, aber mit den richtigen Informationen und Unterstützung kannst du deinen Angehörigen bestmöglich helfen. Nutze die Leistungen der Pflegekasse und scheue dich nicht, Hilfe anzunehmen.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung,
GKV-Spitzenverband – Pflegekassenleistungen,
Medizinischer Dienst – Begutachtung,
Gesetzesportal – Sozialgesetzbuch XI,
Verbraucherzentrale – Pflege,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

