Zu Hause einen Angehörigen zu pflegen, ist eine große Herausforderung, die viel Kraft und Organisation erfordert. Dabei ist es wichtig, die gesetzlichen Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu kennen, um die Pflege gut zu gestalten und Entlastung zu finden. Dieser Artikel gibt dir einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Leistungen und Tipps für die häusliche Pflege in Deutschland (Stand: 2025).

Grundlagen der häuslichen Pflege in Deutschland

Die häusliche Pflege ist in Deutschland vor allem über das Sozialgesetzbuch XI geregelt. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Pflege zu Hause zu ermöglichen und Angehörige zu entlasten.

Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse festgestellt wird. Der Pflegegrad entscheidet über Art und Umfang der Leistungen. Die Pflegeversicherung unterstützt mit Geld- und Sachleistungen sowie Kombinationsleistungen.

  • Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft
  • Leistungen gelten für Pflege zu Hause und in ambulanten Diensten
  • Pflegegeld für Angehörige, wenn sie selbst pflegen
  • Pflegesachleistungen für professionelle Pflegekräfte
  • Kombinationsleistungen möglich, um flexibel zu bleiben

Pflegegeld: Geldleistung für die private Pflege

Wenn du einen Angehörigen selbst pflegst, kannst du Pflegegeld beantragen. Das Geld dient als Anerkennung und Unterstützung deiner Pflegearbeit. Es wird monatlich ausgezahlt und kann frei verwendet werden, solange die Pflege angemessen erfolgt.

Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad und variiert zwischen etwa 316 Euro bis 901 Euro im Monat (Stand: 2025). Es ist wichtig, regelmäßig die Pflegesituation mit der Pflegekasse zu besprechen, um die Leistungen optimal zu nutzen.

  • Pflegegeld wird direkt an Pflegebedürftigen ausgezahlt
  • Verwendung ist frei, z. B. für Pflegehilfsmittel oder Entlastung
  • Nicht mit Pflegesachleistungen kombinierbar, außer als Kombinationsleistung
  • Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich)
2 316 €
3 545 €
4 728 €
5 901 €

Pflegesachleistungen: Unterstützung durch ambulante Dienste

Wenn professionelle Pflegekräfte die häusliche Pflege übernehmen, werden Pflegesachleistungen von der Pflegekasse gezahlt. Diese Leistungen können stundenweise oder als regelmäßige Pflege genutzt werden. Sie sind ideal, wenn du Entlastung brauchst oder bestimmte Pflegeaufgaben nicht allein bewältigen kannst.

Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad und kann bis zu etwa 2.000 Euro monatlich betragen (Stand: 2025). Auch hier ist eine Beantragung bei der Pflegekasse notwendig.

  • Pflegesachleistungen werden direkt an ambulante Pflegedienste gezahlt
  • Pflegekräfte unterstützen bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung
  • Ideal zur Entlastung der Angehörigen
  • Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistungen
  • Kombination mit Pflegegeld möglich (Kombinationsleistung)

Kombinationsleistung: Flexibel Pflegegeld und Sachleistung nutzen

Die Kombinationsleistung erlaubt dir, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu mischen. So kannst du zum Beispiel einen Teil der Pflege selbst übernehmen und für andere Bereiche einen ambulanten Dienst beauftragen. Das sorgt für mehr Freiraum und individuelle Lösungen.

Die Pflegekasse zahlt dann anteilig Pflegegeld und Sachleistungen entsprechend der Nutzung. Das kann besonders hilfreich sein, wenn sich der Pflegebedarf ändert oder du zeitweise Unterstützung brauchst.

  • Pflegegeld und Sachleistungen werden anteilig ausgezahlt
  • Flexibler Einsatz z. B. ambulante Pflege plus eigene Pflege
  • Hilft bei wechselndem Pflegebedarf
  • Beantragung bei Pflegekasse mit Nachweis der Leistungen

Kriterium Pflegegeld Pflegesachleistung
Wer erhält die Zahlung? Pflegebedürftiger Pflegedienst
Flexibilität Frei verwendbar Für professionelle Pflege
Kombination Ja, anteilig Ja, anteilig

Weitere Leistungen und Entlastungen für pflegende Angehörige

Über Pflegegeld und Sachleistungen hinaus gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu gehören Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und Beratung. Diese helfen dir, die Pflege besser zu organisieren und Erschöpfung vorzubeugen.

Auch ein Pflegeunterstützungsgeld kann beantragt werden, wenn du kurzfristig wegen Krankheit oder Urlaub ausfällst. Nutze diese Angebote, um deine eigene Gesundheit zu schützen und langfristig für deinen Angehörigen da zu sein.

  • Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle) bis 40 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege für Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson
  • Pflegeberatung durch ambulante Dienste oder Pflegekasse
  • Pflegeunterstützungsgeld bei eigener Verhinderung
  • Entlastungsbetrag für Alltagsunterstützung (125 Euro monatlich)

Organisation und Alltagstipps für die häusliche Pflege

Die häusliche Pflege verlangt viel Organisation und Geduld. Eine gute Planung und klare Absprachen mit allen Beteiligten erleichtern den Alltag. Nutze Hilfsmittel und Netzwerke, um nicht allein zu bleiben.

Regelmäßige Pausen und Zeit für dich selbst sind wichtig, um Kraft zu tanken. Auch das Einbeziehen von professionellen Diensten kann helfen, die Pflege nachhaltig zu gestalten. Sprich offen mit der Pflegekasse und dem Hausarzt über deine Situation.

  • Erstelle einen Pflegeplan mit festen Zeiten und Aufgaben
  • Nutze Pflegehilfsmittel zur Erleichterung
  • Suche Austausch im Pflegenetzwerk oder Selbsthilfegruppen
  • Plane regelmäßige Auszeiten und Entlastung
  • Informiere dich regelmäßig über neue Leistungen und Änderungen

Fragen & Antworten

  • Frage: Wie beantrage ich Pflegegeld für meinen Angehörigen?

    Antwort: Pflegegeld beantragst du bei der Pflegekasse deiner Angehörigen. Nach Feststellung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst wird das Geld monatlich ausgezahlt.

  • Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?

    Antwort: Ja, über die Kombinationsleistung kannst du beides anteilig kombinieren, wenn du teilweise selbst pflegst und teilweise einen ambulanten Dienst nutzt.

  • Frage: Wer prüft den Pflegegrad und wie oft?

    Antwort: Der Medizinische Dienst bewertet den Pflegegrad meist bei Antragstellung und bei Bedarf alle paar Jahre neu, um den aktuellen Pflegebedarf zu erfassen.

  • Frage: Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige?

    Antwort: Verhinderungspflege, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und Entlastungsbetrag sind wichtige Angebote zur Unterstützung und Erholung.

  • Frage: Kann ich auch ohne Pflegegrad Leistungen nutzen?

    Antwort: Pflegeleistungen der Pflegekasse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad kannst du nur begrenzte Hilfen wie Beratung in Anspruch nehmen.

Die Pflege zu Hause ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die mit den richtigen Informationen und Unterstützung leichter wird. Nutze die Leistungen der Pflegeversicherung und scheue dich nicht, Hilfe anzunehmen.

Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung, GKV-Spitzenverband – Leistungen der Pflegeversicherung, Medizinischer Dienst – Pflegegrad-Bewertung, Gesetzliche Grundlagen SGB XI, Verbraucherzentrale – Pflegeberatung, Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten, Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld