Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine große Aufgabe, die viel Herz und Organisation erfordert. Dabei ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verfügbaren Leistungen zu kennen, damit du die bestmögliche Unterstützung bekommst. Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Hilfen und Tipps für die Pflege zu Hause in Deutschland (Stand: 2025).
Pflegegrade und ihre Bedeutung
Der erste Schritt, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dieser bewertet, wie viel Unterstützung die pflegebedürftige Person im Alltag benötigt. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringer Unterstützungsbedarf) bis 5 (sehr hoher Unterstützungsbedarf).
Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Pflegebedürftigkeit und empfiehlt den Pflegegrad. Die Einstufung entscheidet, welche Hilfen und wie viel Geld du als pflegender Angehöriger bekommst.
- Pflegegrad beantragen bei der Pflegekasse
- MD führt Begutachtung durch
- Regelmäßige Neubewertungen möglich
- Pflegegrade bestimmen Art und Höhe der Leistungen
| Pflegegrad | Unterstützungsbedarf |
|---|---|
| 1 | geringfügige Beeinträchtigung |
| 2 | erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | schwere Beeinträchtigung |
| 4 | schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Pflegegeld: Geldleistung für die häusliche Pflege
Wenn du deinen Angehörigen selbst zu Hause pflegst, hast du Anspruch auf Pflegegeld. Es wird monatlich ausgezahlt und soll die häusliche Pflege unterstützen. Voraussetzung ist, dass keine oder nur geringe Pflegesachleistungen durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld wird im Voraus gezahlt und setzt regelmäßige Pflegeberatungen voraus, die je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich stattfinden müssen.
- Pflegegeld für Pflegegrade 2 bis 5
- Pflegeberatungspflicht für Pflegegrade 2 und 3 alle 6 Monate
- Pflegeberatungspflicht für Pflegegrade 4 und 5 alle 3 Monate
- Pflegegeld wird direkt an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt
| Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) |
|---|---|
| 2 | 316 Euro |
| 3 | 545 Euro |
| 4 | 728 Euro |
| 5 | 901 Euro |
Pflegesachleistungen: Unterstützung durch professionelle Dienste
Alternativ oder ergänzend zum Pflegegeld kannst du Pflegesachleistungen beantragen. Diese Leistungen beziehen sich auf professionelle Pflege, die von ambulanten Pflegediensten erbracht wird. So kannst du Entlastung im Alltag schaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass dein Angehöriger fachgerecht versorgt wird.
Pflegesachleistungen sind besonders sinnvoll, wenn du nicht rund um die Uhr pflegen kannst oder Unterstützung bei speziellen Pflegeaufgaben brauchst.
- Pflegesachleistungen für Pflegegrade 2 bis 5
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
- Ambulanter Pflegedienst übernimmt Pflegeaufgaben
- Kombination mit Pflegegeld möglich (Kombinationsleistung)
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (monatlich) |
|---|---|
| 2 | 724 Euro |
| 3 | 1.363 Euro |
| 4 | 1.693 Euro |
| 5 | 2.095 Euro |
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen mixen
Die Kombinationsleistung erlaubt dir, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu kombinieren. Wenn du also einen Teil der Pflege selbst übernimmst und einen Teil durch einen Pflegedienst abdecken lässt, kannst du beide Leistungen anteilig bekommen.
Das ist praktisch, wenn du Unterstützung brauchst, aber trotzdem viel selbst machen möchtest. Die Pflegekasse berechnet dann anteilig das Pflegegeld, das du noch bekommst.
- Pflegegeld wird gekürzt, wenn Pflegesachleistungen genutzt werden
- Die Kürzung entspricht dem Anteil der Pflegesachleistungen
- Flexibel einsetzbar je nach Bedarf
- Regelmäßige Pflegeberatung bleibt Pflicht
Weitere Hilfen und Unterstützungsangebote
Neben Geld- und Sachleistungen gibt es weitere Angebote, die die Pflege zu Hause erleichtern können. Dazu zählen Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Beratungsangebote.
Diese Hilfen helfen dir, den Pflegealltag besser zu organisieren und auch mal eine Pause einzulegen, ohne die Versorgung deines Angehörigen zu gefährden.
- Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege bei eigener Verhinderung (bis zu 2.100 Euro jährlich)
- Pflegehilfsmittel: Zuschuss für Pflegehilfsmittel bis 60 Euro monatlich
- Pflegeberatung: Regelmäßige Beratung durch Pflegekasse oder Pflegedienste
Organisatorische Tipps für die Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause erfordert eine gute Organisation, damit du nicht den Überblick verlierst und dich nicht überforderst. Ein strukturierter Tagesablauf und das Einbeziehen von Unterstützungsangeboten helfen dir dabei.
Auch der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen oder Selbsthilfegruppen kann dir Kraft und neue Ideen geben.
- Pflegeplan erstellen mit festen Zeiten für Pflege und Pausen
- Hilfen durch Pflegedienste oder Nachbarn einbinden
- Wichtige Telefonnummern und Notfallpläne bereithalten
- Regelmäßige Auszeiten planen, um Erschöpfung zu vermeiden
- Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen kontaktieren
Fragen & Antworten
- Frage: Wie beantrage ich einen Pflegegrad für meinen Angehörigen?
Antwort: Du kannst den Pflegegrad bei der Pflegekasse der Krankenkasse deines Angehörigen beantragen. Der Medizinische Dienst wird dann zur Begutachtung kommen.
- Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig bekommen?
Antwort: Ja, über die Kombinationsleistung kannst du beides anteilig nutzen, wenn du einen Teil der Pflege selbst übernimmst und einen Teil durch einen Pflegedienst leisten lässt.
- Frage: Wie oft muss ich eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Antwort: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist eine Pflegeberatung alle sechs Monate Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate.
- Frage: Was passiert, wenn ich mal eine Pause von der Pflege brauche?
Antwort: Du kannst Verhinderungspflege beantragen, die dir bis zu 2.100 Euro im Jahr für Ersatzpflege ermöglicht.
- Frage: Gibt es finanzielle Unterstützung für Pflegehilfsmittel?
Antwort: Ja, die Pflegekasse zahlt bis zu 60 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern.
Die Pflege zu Hause ist eine Herausforderung, die du mit der richtigen Unterstützung gut meistern kannst. Nutze die Leistungen der Pflegeversicherung und scheue dich nicht, Hilfe anzunehmen – für dich und deinen Angehörigen.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung,
GKV-Spitzenverband – Leistungen der Pflegeversicherung,
Medizinischer Dienst – Begutachtung Pflegegrad,
Gesetzesportal – Sozialgesetzbuch XI,
Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

