Pflegesachleistungen sind eine wertvolle Unterstützung für Angehörige, die zu Hause pflegen. Sie ermöglichen professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste, ohne dass du selbst alles stemmen musst. In diesem Artikel erfährst du, wie Pflegesachleistungen funktionieren, welche Regeln gelten und wie du sie im Alltag optimal nutzen kannst – verständlich und praxisnah erklärt.
Was sind Pflegesachleistungen und wer hat Anspruch?
Pflegesachleistungen sind finanzielle Leistungen der Pflegekasse, die direkt an einen professionellen Pflegedienst gezahlt werden. Diesen kannst du beauftragen, um bestimmte Pflegeaufgaben zu übernehmen. Du erhältst also kein Geld, sondern eine Art Budget für konkrete Hilfeleistungen.
Anspruch auf Pflegesachleistungen hast du, wenn bei der zu pflegenden Person ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Je nach Pflegegrad variiert die Höhe der Leistungen.
- Pflegegrad 2 bis 5 berechtigt zur Nutzung von Pflegesachleistungen.
- Pflegesachleistungen sind kombinierbar mit anderen Pflegeleistungen (z. B. Pflegegeld).
- Die Leistungen müssen von zugelassenen ambulanten Pflegediensten erbracht werden.
- Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst, nicht an dich.
- Die Art der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf.
Welche Leistungen umfasst das Pflegesachleistungs-Budget?
Pflegesachleistungen decken ein breites Spektrum an Hilfen ab, die du als pflegender Angehöriger unterstützen. Dazu gehören sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Typische Leistungen sind:
- Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Ankleiden)
- Unterstützung bei der Ernährung
- Medizinisch notwendige Versorgung, soweit nicht vom Arzt geleistet
- Hilfe im Haushalt (Putzen, Wäsche, Einkaufen)
- Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen
Leistungsbereich | Beispiele |
---|---|
Körperpflege | Waschen, Duschen, Ankleiden |
Hauswirtschaft | Reinigung, Kochen, Einkaufen |
Betreuung | Begleitung, Gespräche, Aktivierung |
Wie beantragst du Pflegesachleistungen?
Der Antrag auf Pflegesachleistungen erfolgt bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Wichtig ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und der Pflegebedarf vom Medizinischen Dienst (MD) oder einer anderen Prüfinstanz bestätigt wurde.
So gehst du vor:
- Pflegegrad feststellen lassen (falls noch nicht geschehen).
- Pflegekasse kontaktieren und Antrag auf Pflegesachleistungen stellen.
- Pflegedienst auswählen und beauftragen, der die Leistungen erbringt.
- Pflegekasse zahlt das Budget direkt an den Pflegedienst.
- Leistungen und Abrechnung mit dem Pflegedienst regelmäßig überprüfen.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2025?
Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und wird jährlich angepasst. Stand 2025 gelten folgende monatliche Budgets:
Pflegegrad | Pflegesachleistungen (monatlich) |
---|---|
Pflegegrad 2 | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro |
Diese Beträge kannst du für professionelle Pflegeleistungen einsetzen. Übrigens: Wenn der Pflegedienst weniger abrechnet, wird der Rest nicht ausgezahlt, sondern verfällt.
Pflegesachleistungen im Alltag nutzen – praktische Tipps
Damit die Pflegesachleistungen dir und der Pflegeperson wirklich helfen, ist eine gute Organisation wichtig. Hier ein paar Tipps, wie das gut klappt:
- Wähle einen Pflegedienst, der zu euren Bedürfnissen passt und zuverlässig ist.
- Besprich genau, welche Leistungen erbracht werden sollen.
- Führe ein Pflege-Tagebuch, um Leistungen und Zeiten zu dokumentieren.
- Nutze die Pflegeberatung der Pflegekasse für Fragen und Unterstützung.
- Plane regelmäßige Absprachen mit dem Pflegedienst für Anpassungen.
- Behalte die Abrechnungen im Blick, um Fehler zu vermeiden.
- Kombiniere Pflegesachleistungen mit Pflegegeld, wenn du selbst viel pflegst.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es mit anderen Pflegeleistungen?
Pflegesachleistungen können mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden, um die Versorgung optimal zu gestalten. Das nennt man Kombinationsleistung.
Zum Beispiel:
- Du bekommst Pflegegeld, wenn du selbst pflegst.
- Ein Teil des Pflegesachleistungs-Budgets kann für einen Pflegedienst genutzt werden.
- Die Kombination ist bis zu einem bestimmten Höchstbetrag möglich.
- So kannst du flexibel entscheiden, welche Hilfe du wann brauchst.
Leistung | Beschreibung |
---|---|
Pflegesachleistung | Professionelle Pflege durch Pflegedienst |
Pflegegeld | Geldleistung für selbst erbrachte Pflege |
Kombinationsleistung | Mischung aus beidem, flexibel nutzbar |
Fragen & Antworten
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Frage: Wer kann Pflegesachleistungen beantragen?
Antwort: Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad beantragen. Die Pflegekasse prüft den Anspruch.
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Frage: Kann ich Pflegesachleistungen auch mit Pflegegeld kombinieren?
Antwort: Ja, du kannst beide Leistungen kombinieren, solange die Gesamtsumme der Pflegesachleistung nicht überschritten wird.
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Frage: Welche Aufgaben übernimmt der Pflegedienst?
Antwort: Der Pflegedienst unterstützt bei Körperpflege, Ernährung, hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Betreuung.
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Frage: Was passiert, wenn ich das Pflegesachleistungs-Budget nicht vollständig nutze?
Antwort: Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende, sie werden nicht ausgezahlt.
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Frage: Muss ich den Pflegedienst selbst bezahlen?
Antwort: Nein, die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst, du musst nicht in Vorleistung gehen.
Pflegesachleistungen sind eine tolle Unterstützung, um die Pflege zu Hause zu erleichtern. Mit ein wenig Organisation kannst du diese Hilfe gut in euren Alltag integrieren und so Entlastung gewinnen.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflege zu Hause,
GKV-Spitzenverband – Pflegesachleistungen,
Medizinischer Dienst – Pflegegrade,
Gesetzesportal – Sozialgesetzbuch XI,
Verbraucherzentrale – Pflegeleistungen,
Pflege Bayern – Pflegeleistungen

Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.