Die Pflege eines Angehörigen zu Hause stellt oft eine große Herausforderung dar, bietet aber auch die Möglichkeit, Nähe und Geborgenheit zu schenken. Damit Du gut vorbereitet bist, zeigen wir Dir hier praxisnah, wie die Pflege zu Hause in Deutschland rechtlich und finanziell unterstützt wird. So kannst Du die richtigen Leistungen nutzen und den Alltag besser organisieren (Stand: 2025).
Pflegegrade und ihre Bedeutung für die häusliche Pflege
Der erste Schritt für die häusliche Pflege ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dies entscheidet, welche Leistungen Dir zustehen. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung). Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Pflegebedürftigkeit anhand eines standardisierten Begutachtungsverfahrens.
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse. Die Einstufung erfolgt auf Antrag, den Du bei der Pflegekasse stellen kannst.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Leistungen der Pflegekasse für die häusliche Pflege
Die Pflegekasse unterstützt Dich mit verschiedenen Leistungen, die auf Deine Situation abgestimmt sind. Es gibt Geldleistungen, Sachleistungen und Kombinationsleistungen. Du kannst also entweder Geld für die private Pflege erhalten oder professionelle Pflegedienste beauftragen.
Wichtig: Die Leistungen sind zweckgebunden und müssen für die Pflege verwendet werden.
- Pflegegeld: Geldleistung für die private Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistung: Übernahme der Kosten für ambulante Pflegedienste
- Kombinationsleistung: Mischung aus Geld- und Sachleistung
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
- Entlastungsbetrag: Für Betreuungs- und Entlastungsangebote
Pflegegeld: Was Du wissen solltest
Das Pflegegeld erhältst Du, wenn Du die Pflege selbst übernimmst oder organisierst. Es ist eine monatliche Pauschale, die je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ist. Das Pflegegeld ist steuerfrei, da es eine Sozialleistung darstellt.
Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich am Pflegegrad und wird jährlich angepasst.
| Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) |
|---|---|
| 2 | 316 Euro |
| 3 | 545 Euro |
| 4 | 728 Euro |
| 5 | 901 Euro |
- Pflegegeld kann mit Sachleistungen kombiniert werden
- Keine Versteuerung notwendig
- Pflegegeld wird bei Verhinderungspflege teilweise angerechnet
- Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse
Verhinderungspflege und Entlastungsangebote nutzen
Auch Du als pflegende Person brauchst mal eine Pause. Die Verhinderungspflege springt ein, wenn Du wegen Urlaub oder Krankheit die Pflege nicht übernehmen kannst. Die Pflegekasse bezahlt dann eine Ersatzpflegekraft.
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag, den Du flexibel für Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen kannst, etwa für Tagespflege oder Haushaltshilfen.
- Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro jährlich
- Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro monatlich
- Nutzung auch für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich
- Beantragung über die Pflegekasse
Pflegezeit und finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige
Wenn Du wegen der Pflege Deine Erwerbstätigkeit einschränken musst, kannst Du Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragen. Diese Regelungen ermöglichen es, die Arbeitszeit zu reduzieren oder ganz auszusetzen, um sich um den Angehörigen zu kümmern.
Während der Pflegezeit hast Du Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, das finanzielle Einbußen abfedert. Auch Rentenansprüche werden während der Pflegezeit berücksichtigt.
- Bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei kurzfristiger Verhinderung
- Bis zu 6 Monate Pflegezeit mit Kündigungsschutz
- Bis zu 24 Monate Familienpflegezeit mit teilweiser Arbeitszeitreduzierung
- Rentenansprüche werden für Pflegezeiten angerechnet
Praktische Tipps für den Pflegealltag zu Hause
Die Pflege zu Hause erfordert Organisation und Geduld. Nutze Hilfsmittel und plane Pausen ein, um Deine eigene Gesundheit zu schützen. Ein gutes Netzwerk aus Familie, Freunden und professionellen Diensten kann viel entlasten.
Kommunikation mit Ärzten, Pflegekasse und Beratungsstellen ist wichtig, um Leistungen optimal zu nutzen und Fragen zu klären.
- Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragen
- Regelmäßige Beratung durch den Medizinischen Dienst wahrnehmen
- Pflege-Apps oder Tagebücher zur Dokumentation nutzen
- Netzwerk aus Angehörigen und professionellen Helfern aufbauen
- Eigene Gesundheit nicht vernachlässigen, Auszeiten planen
Fragen & Antworten
- Frage: Wie beantrage ich einen Pflegegrad für meinen Angehörigen?
Antwort: Du stellst den Antrag bei der Pflegekasse der Krankenkasse. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung vorbei, um den Pflegegrad zu ermitteln.
- Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Antwort: Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Du kannst einen Teil der Pflege selbst übernehmen und für den anderen Teil professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
- Frage: Was passiert, wenn ich als pflegende Person krank werde?
Antwort: Dann kannst Du Verhinderungspflege beantragen. Die Pflegekasse bezahlt eine Ersatzpflegekraft für bis zu sechs Wochen jährlich.
- Frage: Wie kann ich Pflegezeiten bei der Rentenversicherung anrechnen lassen?
Antwort: Pflegezeiten werden automatisch bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet, wenn Du Pflegegeld beziehst oder Pflegezeit in Anspruch nimmst.
- Frage: Gibt es Unterstützung bei der Organisation der Pflege zu Hause?
Antwort: Ja, Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte bieten kostenlose Beratung und helfen bei der Antragstellung und Organisation der Leistungen.
Die häusliche Pflege ist eine große Aufgabe, aber mit den richtigen Informationen und Unterstützung kannst Du sie gut meistern. Nutze die Angebote der Pflegekasse und hole Dir bei Bedarf Hilfe – Du bist nicht allein.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung, GKV-Spitzenverband – Pflegekasse, Medizinischer Dienst – Begutachtung, Gesetzesportal – Sozialgesetzbuch XI, Verbraucherzentrale – Pflegeberatung, Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten, Bundesagentur für Arbeit – Pflegezeit
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

