Die häusliche Pflege ist für viele Angehörige eine Herausforderung, die viel Engagement und Organisation erfordert. Dabei ist es wichtig, die gesetzlichen Leistungen und Rechte zu kennen, um die Pflege zu Hause bestmöglich zu gestalten und finanzielle sowie praktische Unterstützung zu nutzen. In diesem Artikel erhältst Du einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Pflege zu Hause in Deutschland (Stand: 2025).
Pflegegrade und ihre Bedeutung für die häusliche Pflege
Der erste Schritt für die Pflege zu Hause ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dieser bestimmt, welche Leistungen von der Pflegeversicherung gezahlt werden. Mindestens Pflegegrad 2 ist Voraussetzung, um Pflegegeld oder andere Leistungen zu erhalten.
Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) nach einer Begutachtung vergeben. Er misst den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf im Alltag.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung, keine Pflegeleistungen
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3-5: zunehmender Pflegebedarf bis hin zur schwersten Pflegebedürftigkeit
- Die Einstufung kann je nach Bundesland und Begutachtungsverfahren leicht variieren
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Wer bestimmt den Pflegegrad? | Medizinischer Dienst (MD) nach Antragstellung |
| Voraussetzung für Pflegegeld | Mindestens Pflegegrad 2 |
| Gültigkeit | Individuell, regelmäßige Überprüfung möglich |
Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege
Die Pflegeversicherung unterstützt Dich mit verschiedenen Leistungen, um die Pflege zu Hause zu erleichtern. Dazu gehören Geldleistungen, Sachleistungen und Kombinationsleistungen.
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt, wenn die Pflege privat organisiert wird. Alternativ können Pflegesachleistungen für professionelle Pflegekräfte in Anspruch genommen werden.
- Pflegegeld: monatliche Geldleistung je nach Pflegegrad
- Pflegesachleistungen: professionelle Pflegekräfte kommen ins Haus
- Kombinationsleistungen: Mischung aus Geld- und Sachleistungen
- Entlastungsbetrag: bis zu 125 Euro monatlich für zusätzliche Hilfe
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: temporäre Entlastung für Angehörige
Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Seit Juli 2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Rahmen eines gemeinsamen Jahresbudgets abgerechnet, dem sogenannten Entlastungsbudget. Dieses Budget hilft Dir, Pflegezeiten flexibel zu organisieren, wenn Du z. B. Urlaub brauchst oder krank bist.
Das Budget beträgt maximal 3.539 Euro pro Jahr und kann für verschiedene Entlastungsleistungen genutzt werden.
- Kurzzeitpflege: vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn Du als Angehöriger ausfällst
- Das Budget kann flexibel eingesetzt werden
- Beantragung erfolgt über die Pflegekasse
| Kriterium | Vor Juli 2025 | Ab Juli 2025 |
|---|---|---|
| Abrechnung | Getrennt für Kurzzeit- und Verhinderungspflege | Gemeinsames Entlastungsbudget (max. 3.539 €) |
| Flexibilität | Begrenzt | Erhöht |
Organisation der Pflege zu Hause
Die häusliche Pflege erfordert eine gute Organisation, um den Alltag zu bewältigen und Überlastung zu vermeiden. Eine klare Struktur und Unterstützung helfen Dir dabei.
Wichtig ist, dass Du Dir auch Pausen gönnst und Hilfe annimmst, wenn nötig.
- Erstelle einen Pflegeplan mit festen Zeiten und Aufgaben
- Nutze Entlastungsangebote wie Tagespflege oder Nachbarschaftshilfe
- Informiere Dich über Hilfsmittel und technische Unterstützung
- Vernetze Dich mit Beratungsstellen und Pflegeberatern
- Achte auf Deine eigene Gesundheit und nimm Auszeiten
Rechte und Pflichten der pflegenden Angehörigen
Als pflegende Angehörige hast Du Anspruch auf Unterstützung, aber auch Pflichten, um die Pflege sicherzustellen. Es ist wichtig, Deine Rechte zu kennen und wahrzunehmen.
Beispielsweise kannst Du Pflegeunterstützungsgeld beantragen, wenn Du kurzfristig die Arbeit wegen Pflege aussetzen musst.
- Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei Arbeitsausfall
- Recht auf Beratung durch Pflegekasse und MD
- Pflicht zur Meldung bei der Pflegekasse für Pflegegeld
- Möglichkeit der Rentenversicherung für Pflegezeiten
- Verpflichtung zur Mitwirkung bei Begutachtungen
Wichtige Anlaufstellen und Beratungsangebote
Die Pflege zu Hause ist eine gemeinsame Aufgabe, bei der Du nicht alleine bleiben musst. Zahlreiche Stellen unterstützen Dich mit Beratung und praktischer Hilfe.
Nutze die Angebote frühzeitig, um Entlastung zu finden und Fragen zu klären.
- Pflegekassen: erste Anlaufstelle für Leistungen und Anträge
- Medizinischer Dienst (MD): Begutachtung und Beratung
- Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte in Deiner Region
- Verbraucherzentrale: unabhängige Informationen
- Selbsthilfegruppen und Online-Foren für Erfahrungsaustausch
Fragen & Antworten
- Frage: Wie beantrage ich einen Pflegegrad für meinen Angehörigen?
Antwort: Du stellst einen Antrag bei der Pflegekasse, die dann den Medizinischen Dienst zur Begutachtung schickt. Nach Prüfung erhältst Du den Pflegegrad.
- Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Antwort: Ja, als Kombinationsleistung kannst Du beides anteilig erhalten, um die Pflege flexibler zu gestalten.
- Frage: Was passiert, wenn ich als pflegender Angehöriger krank werde?
Antwort: Du kannst Verhinderungspflege beantragen, so dass eine Ersatzpflege organisiert wird, ohne dass die Pflege leidet.
- Frage: Wer unterstützt mich bei der Organisation der Pflege?
Antwort: Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte helfen Dir bei Planung, Antragstellung und Vermittlung von Hilfen.
- Frage: Wie kann ich meine eigene Gesundheit trotz Pflegebelastung schützen?
Antwort: Nutze Entlastungsangebote, plane Pausen ein und suche bei Belastung professionelle Beratung oder Unterstützung.
Die Pflege zu Hause ist eine anspruchsvolle, aber wertvolle Aufgabe. Mit dem richtigen Wissen über Leistungen und Unterstützung kannst Du diese Herausforderung gut meistern und gleichzeitig für Dich selbst sorgen.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflege zu Hause, GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst – Begutachtung, Gesetzesportal – SGB XI, Verbraucherzentrale – Pflegeberatung, Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten, Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

