Wenn Du einen Angehörigen zu Hause pflegst, kennst Du die finanziellen und emotionalen Herausforderungen nur zu gut. Außergewöhnliche Belastungen können Dir helfen, Pflegekosten steuerlich geltend zu machen und so etwas Entlastung im Alltag zu schaffen. Dieser Artikel erklärt Dir verständlich, wie Du die Regeln rund um außergewöhnliche Belastungen verstehst und praktisch nutzt – Stand: 2025, Deutschland.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die Dir zwangsläufig entstehen und die deutlich höher sind als bei anderen Menschen in ähnlicher Lebenssituation. Pflegekosten können dazu gehören, wenn sie durch eine anerkannte Pflegebedürftigkeit entstehen. Diese Kosten können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie eine zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.
Das Finanzamt erkennt nur Kosten an, die notwendig und nachweisbar sind. Außerdem muss die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) oder eine vergleichbare Stelle bestätigt sein.
- Pflegebedürftigkeit muss offiziell festgestellt sein
- Nur krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten sind relevant
- Kosten müssen die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten
- Belege und Nachweise sind wichtig für die Steuererklärung
- Regionale Unterschiede können bei der Zumutbarkeitsgrenze vorkommen
Welche Pflegekosten kannst Du absetzen?
Nicht alle Ausgaben rund um die Pflege sind steuerlich absetzbar. Grundsätzlich zählen nur die Kosten, die direkt mit der Pflege zusammenhängen und die Du selbst trägst, also zum Beispiel Ausgaben für ambulante Pflegedienste oder Pflegehilfsmittel.
Beispiele für absetzbare Pflegekosten sind:
- Leistungen von ambulanten Pflegediensten
- Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Ausgaben für eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen der Pflege notwendig ist
- Fahrtkosten zu Pflegepersonen und Ärzten
- Unterstützung durch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
Kostenart | Absetzbar | Nicht absetzbar |
---|---|---|
Pflegeleistungen durch Profis | Ja | Privat gezahlte Geschenke |
Pflegehilfsmittel | Ja | Allgemeine Haushaltskosten |
Umbaukosten (z.B. Bad) | Teilweise, wenn medizinisch notwendig | Schönheitsreparaturen |
Wie funktioniert die zumutbare Belastungsgrenze?
Die zumutbare Belastungsgrenze ist ein Schwellenwert, den Du erst überschreiten musst, damit außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden. Sie richtet sich nach Deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Je höher Dein Einkommen, desto höher ist die Grenze, die Du selbst tragen musst. Erst was darüber hinausgeht, kannst Du als außergewöhnliche Belastung absetzen.
- Die Grenze wird prozentual vom Einkommen berechnet
- Verheiratete haben eine andere Grenze als Alleinstehende
- Kinderfreibeträge mindern die Belastung
- Regionale Unterschiede können die Berechnung beeinflussen
- Belege über alle Kosten sind notwendig
Merkmal | Zumutbare Belastung |
---|---|
Alleinstehend, Einkommen bis 15.340 € | 5 % |
Verheiratet, Einkommen bis 30.680 € | 4 % |
Mit Kind(ern), Einkommen bis 15.340 € | 1 % |
Wie beantragst Du die steuerliche Berücksichtigung?
Die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen erfolgt über die Steuererklärung. Du trägst dort die Kosten ein und weist sie mit Belegen nach. Ein Steuerberater oder die Hilfe der Verbraucherzentrale kann Dich dabei unterstützen.
Wichtig ist, dass Du alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig sammelst und aufbewahrst. Nur so kannst Du den Nachweis gegenüber dem Finanzamt erbringen.
- Belege sortieren und digital oder papierhaft sichern
- Steuerformulare entsprechend ausfüllen
- Bei Unsicherheiten Fachberatung in Anspruch nehmen
- Pflegebedürftigkeit durch MD-Bescheid nachweisen
- Frühzeitig mit der Steuererklärung beginnen
Besondere Tipps für Angehörige, die zu Hause pflegen
Als pflegender Angehöriger kannst Du nicht nur Pflegekosten, sondern auch indirekte Belastungen steuerlich geltend machen. Das entlastet Dich finanziell und gibt Dir mehr Luft im Alltag.
Beachte auch, dass Leistungen der Pflegekasse wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nicht doppelt abgesetzt werden dürfen.
- Pflegegeld zählt nicht als absetzbare Ausgabe
- Fahrtkosten zu Arzt und Pflegeperson können absetzbar sein
- Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen mindern die Steuerlast
- Auch Verhinderungspflegekosten können berücksichtigt werden
- Arbeitsausfall durch Pflege kann ggf. über Pflegeunterstützungsgeld ausgeglichen werden
Worauf solltest Du im Alltag achten?
Steuerliche Vorteile nutzen heißt auch, im Alltag sorgfältig zu dokumentieren. Halte alle Ausgaben fest und frage bei der Pflegekasse oder dem MD nach, welche Nachweise nötig sind.
Regelmäßige Überprüfung der Pflegesituation und der Kosten hilft, keine Chancen zu verpassen. Nutze auch Beratungsangebote, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
- Führe ein Pflegetagebuch für Kosten und Zeiten
- Frage regelmäßig bei der Pflegekasse nach aktuellen Leistungen
- Nutze Beratungsangebote von Pflegeberatern und Verbraucherzentralen
- Achte auf Fristen bei Steuererklärung und Nachweisen
- Bewahre alle Dokumente mindestens 7 Jahre auf
Fragen & Antworten
- Frage: Was zählt genau als außergewöhnliche Belastung bei der Pflege?
Antwort: Pflegebedingte Kosten wie professionelle Pflegeleistungen, Pflegehilfsmittel und notwendige Umbauten zählen dazu, wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten.
- Frage: Wie hoch ist die zumutbare Belastungsgrenze?
Antwort: Sie richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kindern und liegt meist zwischen 1 % und 7 % des Jahreseinkommens.
- Frage: Kann ich auch Kosten für eine Haushaltshilfe absetzen?
Antwort: Ja, wenn die Haushaltshilfe wegen der Pflege notwendig ist, sind diese Kosten absetzbar.
- Frage: Muss ich die Pflegebedürftigkeit nachweisen?
Antwort: Ja, ein Bescheid des Medizinischen Dienstes oder einer vergleichbaren Stelle ist Voraussetzung.
- Frage: Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung?
Antwort: Steuerberater, Verbraucherzentralen oder Pflegeberatungsstellen können Dich unterstützen.
Die steuerliche Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen kann Dir als pflegender Angehöriger spürbar helfen. Bleib dran, dokumentiere sorgfältig und nutze alle Möglichkeiten der Unterstützung – Du machst einen wichtigen Job!
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen
GKV-Spitzenverband – Pflegekasse und Leistungen
Medizinischer Dienst – Begutachtung Pflegebedürftigkeit
Gesetzesportal – Sozialgesetzbuch XI
Verbraucherzentrale – Pflege und Steuern
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld
Pflege Bayern – Landesinformationen zur Pflege

Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.