Badewanne zur Dusche umbauen: Zuschüsse & Förderungen verständlich erklärt

Badewanne zur Dusche umbauen: Zuschüsse & Förderungen verständlich erklärt

Der Umbau der Badewanne zur Dusche ist für viele pflegebedürftige Menschen ein wichtiger Schritt, um das Badezimmer sicherer und barrierefreier zu gestalten. Dabei unterstützt die Pflegekasse mit Zuschüssen, die dir helfen können, die Kosten zu senken. In diesem Beitrag erfährst du, welche Förderungen es gibt, wer Anspruch hat und wie du den Antrag richtig stellst – verständlich und praxisnah erklärt.

Warum Badewanne zur Dusche umbauen?

Eine Badewanne kann für ältere oder pflegebedürftige Menschen schnell zur Stolperfalle werden. Der Umstieg auf eine ebenerdige Dusche erleichtert den Alltag deutlich und fördert die Selbstständigkeit.

Der Begriff barrierefrei bedeutet, dass das Bad so gestaltet ist, dass Hindernisse vermieden werden und der Zugang für alle möglich ist. Das schließt rutschfeste Böden und Haltegriffe mit ein.

  • Verbesserte Sicherheit durch leichteren Ein- und Ausstieg
  • Mehr Komfort und Unabhängigkeit beim Waschen
  • Weniger Sturzrisiko im Badezimmer
  • Erhöhte Wohnqualität und Werterhalt der Immobilie

Welche Zuschüsse gibt es von der Pflegekasse?

Die Pflegekasse fördert den Badumbau mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Pflegebedürftigem im Haushalt. Dies gilt auch für Mietwohnungen, wenn der Umbau barrierefrei gestaltet wird.

Der Zuschuss wird im Rahmen der sogenannten Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gewährt, die das Ziel haben, das Zuhause sicherer und an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst zu machen.

  • Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Person
  • Förderung auch bei Mietwohnungen möglich (mit Zustimmung des Vermieters)
  • Maßnahmen wie Wanne zur Dusche umbauen, Haltegriffe anbringen, rutschfeste Böden
  • Keine Rückzahlungspflicht bei Pflegebedürftigkeit

KriteriumFörderung durch PflegekasseSonstige Förderungen
ZuschusshöheBis zu 4.180 €Regionale Programme unterschiedlich
Förderfähige MaßnahmenBarrierefreier BadumbauManchmal kombiniert mit KfW-Förderungen
VoraussetzungPflegegrad 1 oder höherVariiert je nach Programm

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Anspruch auf den Zuschuss hast du, wenn die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 1 besitzt. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt.

Auch Angehörige, die zu Hause pflegen, können den Antrag stellen – wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person im Haushalt lebt.

  • Pflegegrad 1 oder höher erforderlich
  • Pflegebedürftige Person muss im Haushalt leben
  • Antrag kann von Pflegebedürftigem oder Angehörigen gestellt werden
  • Wohnung oder Haus muss als Hauptwohnsitz genutzt werden

Wie stellst du den Antrag bei der Pflegekasse?

Der Antrag auf Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung wird schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Es empfiehlt sich, vorher ein Beratungsgespräch zu führen, um den Umfang der Maßnahmen abzuklären.

Wichtig ist, alle Kostenvoranschläge und Pläne beizufügen, damit die Pflegekasse den Antrag prüfen kann. Nach der Genehmigung kannst du mit dem Umbau beginnen.

  • Schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse einreichen
  • Kostenvoranschläge von Handwerkern beilegen
  • Vor Beginn der Arbeiten Genehmigung abwarten
  • Bei Ablehnung Nachfragen und ggf. Widerspruch einlegen

Welche weiteren Fördermöglichkeiten kannst du nutzen?

Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es weitere Förderungen, die du in Betracht ziehen kannst, etwa die KfW-Förderprogramme für altersgerechtes Umbauen oder regionale Zuschüsse von Bundesländern und Kommunen.

Diese Programme können oft kombiniert werden, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Pflegestützpunkt hilft dir, alle Optionen zu überblicken.

  • KfW-Förderung für barrierefreies Bauen und Sanieren
  • Regionale Zuschüsse und Kredite (kann je Bundesland variieren)
  • Beratung bei Pflegestützpunkten und Verbraucherzentralen
  • Möglichkeit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Praktische Tipps für den Badumbau

Plane den Umbau frühzeitig und beziehe die pflegebedürftige Person mit ein, um ihre Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen. Achte auf sichere Materialien und rutschfeste Böden.

Haltegriffe, ein Duschsitz und eine ebenerdige Dusche sind wichtige Ausstattungen, die den Alltag erleichtern und Unfälle vermeiden helfen.

  • Frühzeitige Planung und Beratung einholen
  • Materialien auf Sicherheit und Pflegeleichtigkeit prüfen
  • Haltegriffe und Duschsitze integrieren
  • Auf ebenerdige Dusche achten
  • Handwerker mit Erfahrung im barrierefreien Umbau wählen

Fragen & Antworten

  • Frage: Wer übernimmt die Kosten, wenn ich den Zuschuss nicht erhalte?

    Antwort: Ohne Zuschuss musst du die Kosten selbst tragen oder nach anderen Förderprogrammen suchen. Ein Gespräch mit der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt kann helfen.

  • Frage: Kann ich den Zuschuss auch für andere Badumbauten nutzen?

    Antwort: Ja, auch Haltegriffe, rutschfeste Böden oder Toilettensitzerhöhungen sind förderfähig.

  • Frage: Muss ich den Umbau vor Beginn melden?

    Antwort: Ja, die Pflegekasse muss den Antrag genehmigen, bevor du mit den Arbeiten startest.

  • Frage: Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

    Antwort: Das variiert, rechne mit einigen Wochen. Frühzeitiges Einreichen ist daher ratsam.

  • Frage: Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?

    Antwort: Ja, pro Pflegebedürftigem im Haushalt einmal. Bei mehreren Personen gibt es entsprechend Zuschüsse.

Der Umbau der Badewanne zur Dusche ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag. Mit den richtigen Zuschüssen und einer guten Planung kannst du die Belastung für alle Beteiligten deutlich verringern.

Bundesministerium für Gesundheit – Pflege und Wohnen,
GKV-Spitzenverband – Zuschüsse der Pflegekasse,
Medizinischer Dienst – Pflegegrad,
Verbraucherzentrale – Barrierefreies Bauen,
Gesetzliche Grundlagen SGB XI