Kurzzeitpflege: Kosten

Kurzzeitpflege: Kosten

Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, kann die Kurzzeitpflege eine wichtige Unterstützung bieten. Sie ermöglicht einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung, während Du als Angehörige oder Angehöriger eine Pause brauchst oder andere Gründe vorliegen. Die Kosten und Leistungen sind gesetzlich geregelt, aber es gibt einige Punkte zu beachten, damit Du die Kurzzeitpflege optimal nutzen kannst.

Was ist Kurzzeitpflege und wer hat Anspruch?

Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die eine vorübergehende vollstationäre Betreuung in einem Pflegeheim ermöglicht. Sie kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege nicht geleistet werden kann, etwa bei Krankheit der Pflegeperson oder nach einem Krankenhausaufenthalt.

Anspruch auf Kurzzeitpflege hast Du, wenn die gepflegte Person mindestens den Pflegegrad 2 hat. Die Leistung ist zeitlich begrenzt und dient dazu, eine Lücke in der Versorgung zu schließen.

  • Pflegegrad 2 oder höher erforderlich
  • Vorübergehender Bedarf an stationärer Pflege
  • Pflege zu Hause kann nicht oder nicht ausreichend erfolgen
  • Leistung wird von der Pflegekasse bewilligt

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt für die Kurzzeitpflege einen Zuschuss, der aktuell bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr beträgt (Stand: 2025). Dieser Betrag kann für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die Pflegekasse übernimmt damit einen Großteil der Kosten, nicht aber immer den vollen Preis.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind in der Regel nicht vollständig durch die Pflegekasse abgedeckt und müssen teilweise selbst getragen werden.

  • Zuschuss bis zu 1.774 Euro pro Jahr
  • Maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr
  • Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung möglich
  • Restkosten müssen meist privat bezahlt werden

Kostenart Übernahme durch Pflegekasse Eigenanteil
Pflegeleistungen Bis 1.774 Euro/Jahr Meist Nein
Unterkunft und Verpflegung Nein Ja
Investitionskosten Nein Ja

Wie kannst Du die Kurzzeitpflege beantragen?

Der Antrag auf Kurzzeitpflege wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Am besten wendest Du Dich frühzeitig an die Pflegekasse, um alle nötigen Unterlagen zu klären und eine schnelle Bewilligung zu ermöglichen.

Vor dem Antrag empfiehlt es sich, die passende Pflegeeinrichtung zu suchen und dort die Verfügbarkeit zu prüfen. Die Pflegekasse kann Dich auch beraten und unterstützen.

  • Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse
  • Passende Einrichtung auswählen und Verfügbarkeit klären
  • Antrag auf Kurzzeitpflege stellen
  • Genehmigung abwarten und Aufenthalt planen

Welche weiteren Kosten können entstehen?

Zusätzlich zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung können weitere Ausgaben anfallen, etwa für An- und Abreise oder persönliche Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person. Manche Einrichtungen verlangen eine Eigenbeteiligung für bestimmte Leistungen.

Auch wenn die Pflegekasse einen Zuschuss leistet, solltest Du mit einem Eigenanteil rechnen und diesen bei der Planung berücksichtigen.

  • Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten der Einrichtung
  • Transportkosten (z. B. Taxi)
  • Zusatzleistungen wie Friseur oder spezielle Therapien

Kann Kurzzeitpflege mit anderen Leistungen kombiniert werden?

Die Kurzzeitpflege kann mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden, z. B. mit dem Verhinderungs- oder Ersatzpflegegeld, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Auch der Entlastungsbetrag kann parallel genutzt werden, um den Alltag zu erleichtern.

Es ist wichtig, die Leistungen gut zu koordinieren, um den maximalen Nutzen für die pflegebedürftige Person zu erzielen.

  • Verhinderungspflege ergänzend möglich
  • Entlastungsbetrag kann weiter genutzt werden
  • Kombination mit Pflegegeld möglich
  • Absprache mit der Pflegekasse empfohlen

Regionale Unterschiede und praktische Tipps

Die Kosten für Kurzzeitpflege können je nach Bundesland und Einrichtung variieren. Manche Bundesländer oder Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse an, um die Eigenanteile zu senken.

Plane frühzeitig und erkundige Dich bei Deiner Pflegekasse oder örtlichen Beratungsstellen nach möglichen Unterstützungsangeboten.

  • Preise je nach Bundesland unterschiedlich
  • Zusätzliche regionale Zuschüsse möglich
  • Frühzeitige Planung erleichtert Organisation
  • Beratung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkte nutzen

Aspekt Kurzinfo
Eigenanteil Variiert je Einrichtung und Region
Zuschüsse Manche Länder bieten Extras
Beratung Pflegekasse, Pflegestützpunkt
Planung Frühzeitig Antrag stellen

Fragen & Antworten

  • Frage: Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

    Antwort: Anspruch haben Personen mit mindestens Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

  • Frage: Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

    Antwort: Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege.

  • Frage: Muss ich für die Kurzzeitpflege einen Eigenanteil zahlen?

    Antwort: Ja, insbesondere für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten ist meist ein Eigenanteil fällig.

  • Frage: Kann ich Kurzzeitpflege mit anderen Leistungen kombinieren?

    Antwort: Ja, zum Beispiel mit Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag.

  • Frage: Wo beantrage ich Kurzzeitpflege?

    Antwort: Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, idealerweise mit Unterstützung durch Pflegestützpunkte.

Die Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Unterstützung, wenn Du als pflegender Angehöriger eine Pause brauchst oder die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen kannst. Mit etwas Planung und Kenntnis der Kosten kannst Du diese Leistung optimal nutzen.

Bundesministerium für Gesundheit – Vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege,
Techniker Krankenkasse – Kurzzeitpflege,
gesund.bund.de – Kurzzeitpflege,
Gesetzliche Grundlage SGB XI §42b – Kurzzeitpflege,
Pflegestützpunkte – Beratung vor Ort