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Wenn Du einen Angehörigen zu Hause pflegst, ist es wichtig, die vielfältigen Leistungen und Rechte zu kennen, die Dir und Deinem Pflegebedürftigen zustehen. Die häusliche Pflege in Deutschland ist durch das Sozialgesetzbuch XI gut geregelt und bietet Unterstützung durch die Pflegekasse, den Medizinischen Dienst und andere Stellen. Dieser Artikel erklärt Dir praxisnah, welche Leistungen Du in Anspruch nehmen kannst und wie Du sie beantragst – damit Du gut informiert und gestärkt bist.

Pflegegrade und ihre Bedeutung für die häusliche Pflege

Der Pflegegrad ist entscheidend für die Art und Höhe der Leistungen, die Du über die Pflegekasse bekommst. Er wird durch den Medizinischen Dienst (MD) nach einem festgelegten Begutachtungsverfahren ermittelt und spiegelt den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf wider.

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die Du für die häusliche Pflege beantragen kannst. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringer Hilfebedarf) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung).

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Pflegegrad Leistungsbeispiel
2 Pflegesachleistungen bis 724 € monatlich
3 Pflegesachleistungen bis 1.363 € monatlich
5 Pflegesachleistungen bis 2.095 € monatlich

Pflegesachleistungen: Professionelle Hilfe zu Hause nutzen

Mit Pflegesachleistungen kannst Du professionelle Pflegekräfte bezahlen, die zu Hause unterstützen. Diese Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und sind abhängig vom Pflegegrad.

Damit kannst Du zum Beispiel ambulante Pflegedienste beauftragen, die Grundpflege, Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen.

  • Beantragung über die Pflegekasse nach Feststellung des Pflegegrades
  • Leistungen werden bis zur Höchstgrenze des Pflegegrades übernommen
  • Pflegedienste rechnen direkt mit der Kasse ab, Du musst nicht in Vorleistung gehen
  • Pflegesachleistungen können mit Pflegegeld kombiniert werden, wenn Du selbst pflegst

Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für die Angehörigenpflege

Wenn Du Deinen Angehörigen selbst pflegst, kannst Du Pflegegeld beantragen. Das ist eine monatliche Geldleistung, die Dir hilft, die Pflege zu Hause zu organisieren und zu bewältigen.

Das Pflegegeld richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad und ist eine Anerkennung für Deinen Einsatz als pflegende Person.

  • Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn keine oder nur geringe Unterstützung durch Pflegedienste erfolgt
  • Höhe des Pflegegeldes steigt mit dem Pflegegrad
  • Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, wenn Du teilweise professionelle Hilfe nutzt
  • Beantragung bei der Pflegekasse, die auch Beratung anbietet

Pflegegrad Pflegegeld monatlich
2 316 €
3 545 €
5 901 €

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Auszeiten für Dich als pflegende Person

Pflegen kann körperlich und emotional sehr anstrengend sein. Um Dir eine Auszeit zu ermöglichen, gibt es die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.

Verhinderungspflege kannst Du nutzen, wenn Du vorübergehend die Pflege nicht übernehmen kannst – etwa wegen Krankheit oder Urlaub. Die Kurzzeitpflege wird genutzt, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.

  • Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen im Jahr, max. 1.612 € pro Jahr
  • Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen im Jahr, max. 1.774 € pro Jahr
  • Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege möglich
  • Beantragung über die Pflegekasse, oft mit ärztlicher Bescheinigung

Weitere Leistungen: Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung und Beratung

Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere Unterstützungen, die das Leben und die Pflege zu Hause erleichtern.

Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Pflegebetten, Inkontinenzmaterial oder andere Hilfsmittel, die Du kostenfrei oder verbilligt von der Pflegekasse bekommst.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen, die Wohnung sicherer und barrierefreier zu machen, etwa durch Haltegriffe oder Rampen.

  • Pflegehilfsmittel bis zu 60 € monatlich ohne Zuzahlung
  • Wohnumfeldverbesserungen bis zu 4.000 € einmalig
  • Pflegeberatung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkte
  • Unterstützung bei Antragstellung und Organisation von Hilfen

Wichtige Schritte: Wie Du Leistungen beantragst und was Du beachten solltest

Damit Du die Pflegeleistungen nutzen kannst, brauchst Du einen Pflegegrad. Die Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse Deiner Krankenkasse. Der Medizinische Dienst besucht den Pflegebedürftigen zu Hause und bewertet den Unterstützungsbedarf.

Nach der Einstufung kannst Du die entsprechenden Leistungen beantragen. Es lohnt sich, die Angebote der Pflegekasse und örtliche Beratungsstellen zu nutzen, um den Überblick zu behalten.

  • Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen
  • Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten
  • Leistungen beantragen – Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege etc.
  • Regelmäßig prüfen, ob eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll ist
  • Beratung und Unterstützung durch Pflegestützpunkte oder Pflegekasse nutzen

Fragen & Antworten

  • Frage: Wie schnell bekomme ich nach Antragstellung einen Pflegegrad?

    Antwort: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt meist innerhalb von wenigen Wochen. Danach erhältst Du den Bescheid der Pflegekasse.

  • Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?

    Antwort: Ja, Du kannst beide Leistungen kombinieren, wenn Du teilweise selbst pflegst und teilweise professionelle Hilfe nutzt.

  • Frage: Wer hilft mir bei der Antragstellung und bei Fragen?

    Antwort: Pflegestützpunkte, Pflegekassen und unabhängige Beratungsstellen unterstützen Dich kostenfrei und persönlich.

  • Frage: Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?

    Antwort: Du kannst jederzeit eine Neubewertung des Pflegegrades beantragen, wenn sich der Zustand ändert.

  • Frage: Können auch ambulante Pflegedienste Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen?

    Antwort: Ja, Pflegesachleistungen werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet, Du musst nicht in Vorleistung gehen.

Die Pflege zu Hause ist eine Herausforderung, die Du mit den richtigen Informationen und Unterstützungen gut meistern kannst. Nutze die Möglichkeiten der Pflegekasse und scheue Dich nicht, Hilfe anzunehmen – für Dich und Deinen Angehörigen.

Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung, GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst – Begutachtung, Gesetzliche Grundlagen – SGB XI, Verbraucherzentrale – Pflegeberatung, Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten, Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld