Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine große Herausforderung, die mit vielen Fragen rund um finanzielle Unterstützung einhergeht. Dieser ausführliche Ratgeber zeigt dir, welche Zuschüsse und Leistungen dir zustehen, wie du sie beantragst und wie du sie im Alltag sinnvoll nutzt. So kannst du die Pflege besser organisieren und entlastest dich selbst.
Pflegegrad und die Basis für Zuschüsse
Der erste Schritt für finanzielle Unterstützung ist die Einstufung des Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad. Dieser wird vom Medizinischen Dienst (MD) nach Begutachtung vergeben und entscheidet über Art und Umfang der Leistungen.
Je nach Pflegegrad stehen dir unterschiedliche Zuschüsse zu, die von der Pflegekasse getragen werden. Das sind keine Geschenke, sondern Versicherungsleistungen aus der Pflichtversicherung.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Aspekt | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 4 |
---|---|---|
Pflegegeld (monatlich) | 316 Euro | 728 Euro |
Pflegesachleistungen (monatlich) | 689 Euro | 1.612 Euro |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen – Was ist das?
Das Pflegegeld bekommst du als Angehöriger direkt, wenn du deinen Angehörigen selbst pflegst. Es unterstützt dich bei der häuslichen Pflege und kann frei verwendet werden.
Pflegesachleistungen sind Geldleistungen, die an ambulante Pflegedienste gehen, wenn diese die Pflege übernehmen. Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren, um die Pflege flexibel zu gestalten.
- Pflegegeld fördert die private Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen finanzieren professionelle Pflegekräfte
- Kombination möglich, z. B. teilst du dir Pflege mit einem ambulanten Dienst
- Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse
Weitere Zuschüsse und Unterstützungsleistungen
Neben den Basisleistungen gibt es weitere finanzielle Hilfen, die dir den Pflegealltag erleichtern können. Dazu gehören Zuschüsse für technische Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege hilft dir, wenn du mal eine Pause brauchst oder krank bist. Die Pflegekasse übernimmt dann bis zu 1.612 Euro im Jahr für eine Ersatzpflege.
- Zuschuss für Pflegehilfsmittel bis 40 Euro monatlich
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.000 Euro) für barrierefreie Umgestaltung
- Verhinderungspflege für Ersatzpflege bei Verhinderung des Hauptpflegers
- Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegeunterstützungsgeld und andere Sonderleistungen
Wenn du als Angehöriger kurzfristig die Pflege übernehmen musst, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, kannst du Pflegeunterstützungsgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Es ersetzt einen Teil deines Verdienstausfalls.
Außerdem gibt es Leistungen wie die Teilhabe am Arbeitsleben für pflegende Berufstätige, die Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege benötigen.
- Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage
- Familienpflegezeit und Pflegezeit für längere Auszeiten vom Job
- Beratung und Schulungen durch Pflegekassen
- Zusätzliche Zuschüsse durch Länderprogramme (kann je Bundesland variieren)
So beantragst du Zuschüsse richtig
Die Beantragung erfolgt immer bei der zuständigen Pflegekasse. Wichtig ist, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen und Fristen zu beachten.
Du solltest frühzeitig Kontakt aufnehmen und dich beraten lassen – viele Pflegekassen bieten kostenlose Beratungsgespräche an. Auch der Medizinische Dienst ist dein Ansprechpartner für die Begutachtung.
- Pflegegrad feststellen lassen (Antrag bei Pflegekasse)
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen
- Weitere Zuschüsse gezielt anfragen (z. B. für Wohnraumanpassung)
- Regelmäßige Nachweise und Gutachten beachten
Schritt | Beschreibung |
---|---|
Antrag stellen | Bei der Pflegekasse deines Angehörigen |
Begutachtung | MD prüft Pflegebedarf und Pflegegrad |
Leistungsbescheid | Pflegekasse informiert über Zuschüsse |
Praktische Beispiele aus dem Pflegealltag
Wie kannst du die Zuschüsse konkret nutzen? Hier ein paar Beispiele aus der Praxis, die dir helfen, die Leistungen optimal einzusetzen.
- Mit dem Pflegegeld bezahlst du eine Haushaltshilfe oder kaufst Pflegehilfsmittel wie Rollatoren.
- Pflegesachleistungen nutzt du, wenn ein ambulanter Pflegedienst z. B. bei der Körperpflege unterstützt.
- Wohnumfeldverbesserungen ermöglichen den Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreie Duschen.
- Verhinderungspflege nutzt du, wenn du mal krank bist oder Urlaub brauchst und eine Ersatzpflege organisierst.
- Der Entlastungsbetrag kann für Betreuungsangebote verwendet werden, damit du Zeit für dich bekommst.
Fragen & Antworten
- Frage: Wie schnell bekomme ich einen Pflegegrad zugewiesen?
Antwort: Nach Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgt meist innerhalb weniger Wochen eine Begutachtung durch den MD. Anschließend erhältst du den Bescheid.
- Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Antwort: Ja, die Kombination ist möglich und erlaubt dir, die Pflege flexibel zwischen dir und professionellen Diensten aufzuteilen.
- Frage: Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht verbrauche?
Antwort: Nicht genutzte Beträge können oft in den Folgemonat übertragen werden, aber nicht unbegrenzt. Am besten nutzt du sie regelmäßig.
- Frage: Wer übernimmt die Kosten für Wohnraumanpassungen?
Antwort: Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse bis zu 4.000 Euro für notwendige Anpassungen, die den Pflegealltag erleichtern.
- Frage: Wo finde ich Hilfe bei der Antragstellung?
Antwort: Pflegeberatungsstellen, Pflegekassen und unabhängige Pflegestützpunkte bieten kostenlose Unterstützung und Beratung.
Die finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse ist eine wertvolle Hilfe, die dir den Pflegealltag erleichtern kann. Nutze die Angebote deiner Pflegekasse und lass dich beraten – so kannst du die Pflege zu Hause gut gestalten und bleibst selbst gesund.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen,
GKV-Spitzenverband – Leistungen der Pflegeversicherung,
Medizinischer Dienst – Begutachtung Pflegegrad,
Gesetzliche Grundlagen SGB XI,
Verbraucherzentrale – Pflege und Finanzierung,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld

Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.