Das CDU/CSU-Wahlprogramm 2025 setzt klare Schwerpunkte für die Pflege zu Hause. Für dich als Angehörige*r, die oder der zu Hause pflegt, ist es wichtig, die geplanten Regeln und Leistungen zu verstehen, um sie im Alltag gut nutzen zu können. In diesem Artikel erfährst du, welche Neuerungen und bewährten Angebote das Programm vorsieht und wie du sie praktisch für die Pflege einsetzen kannst (Stand: 2025).
Pflegegeld und Sachleistungen: Mehr Flexibilität für Angehörige
Das Wahlprogramm der CDU/CSU sieht vor, die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibler zu gestalten. Das bedeutet, du kannst künftig leichter ambulante Pflegedienste ergänzend zu deiner Pflege nutzen und trotzdem Pflegegeld erhalten. Das ist besonders hilfreich, wenn du nicht rund um die Uhr da sein kannst.
Pflegegeld ist das Geld, das du als Angehörige*r bekommst, wenn du die Pflege selbst übernimmst. Pflegesachleistungen sind Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt.
- Du kannst bis zu 40 % der Sachleistungen durch Pflegegeld ergänzen lassen.
- Wenn du Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzt, bekommst du einen Teil des Pflegegelds zusätzlich ausgezahlt.
- Diese Flexibilität soll die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern.
- Der Medizinische Dienst (MD) prüft weiterhin den Pflegegrad, der die Höhe der Leistungen bestimmt.
Kriterium | Vorher | Neu (CDU/CSU 2025) |
---|---|---|
Kombination Pflegegeld/Sachleistungen | Bis 20 % Sachleistungen zusätzlich | Bis 40 % Sachleistungen zusätzlich |
Flexibilität | Eingeschränkt | Erhöht |
Stärkung der Pflegeberatung und Entlastung der Angehörigen
Ein wichtiger Punkt im Wahlprogramm ist die bessere Unterstützung durch Pflegeberatung. Pflegeberater*innen sollen künftig noch leichter erreichbar sein und dir individuell helfen, die passenden Leistungen zu finden und zu beantragen. Das entlastet dich im Pflegealltag und hilft, Überforderung zu vermeiden.
Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Service der Pflegekassen, der dich über alle Leistungen und Rechte informiert.
- Persönliche Beratungstermine auch digital oder telefonisch möglich.
- Unterstützung bei der Antragstellung und bei Widersprüchen.
- Informationen zu regionalen Angeboten, die je Bundesland variieren können.
- Hilfestellung bei der Organisation von Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Erholung für dich als Pflegende*r
Die CDU/CSU plant, die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege auszuweiten. Diese Angebote ermöglichen dir als pflegende*r Angehörige*r eine Auszeit, ohne dass die Pflege darunter leidet. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege durch Fachkräfte oder andere Personen.
Verhinderungspflege kannst du nutzen, wenn du vorübergehend verhindert bist (Urlaub, Krankheit). Kurzzeitpflege bietet eine stationäre Betreuung für bis zu acht Wochen pro Jahr.
- Verhinderungspflege kann bis zu 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- Kurzzeitpflege ist für maximal 8 Wochen pro Jahr vorgesehen.
- Kombination der beiden Leistungen ist möglich, um den Zeitraum zu verlängern.
- Die Höhe der Kostenerstattung kann je nach Pflegegrad variieren.
Leistung | Dauer | Maximale Kostenübernahme |
---|---|---|
Verhinderungspflege | Bis zu 6 Wochen/Jahr | Bis 1.612 Euro/Jahr |
Kurzzeitpflege | Bis zu 8 Wochen/Jahr | Bis 1.774 Euro/Jahr |
Digitale Hilfsmittel und Pflegeinnovationen nutzen
Ein weiteres Ziel des Wahlprogramms ist die Förderung digitaler Hilfsmittel in der Pflege. Damit soll die Pflege zu Hause erleichtert und die Qualität verbessert werden. Beispiele sind digitale Erinnerungen für Medikamente oder Telepflegeangebote.
Diese Innovationen können dir helfen, den Pflegealltag besser zu organisieren und mehr Sicherheit zu gewinnen.
- Digitale Pflegehilfsmittel werden stärker von der Pflegekasse unterstützt.
- Telepflege ermöglicht Beratung und Überwachung aus der Ferne.
- Apps und technische Geräte können an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
- Förderprogramme unterstützen die Anschaffung moderner Pflegehilfen.
Pflegezeit und Familienpflegezeit: Beruf und Pflege besser vereinbaren
Die CDU/CSU will die gesetzlichen Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit verbessern. Diese Gesetze ermöglichen es dir, für eine begrenzte Zeit von der Arbeit freigestellt zu werden, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen.
Die Pflegezeit kann bis zu sechs Monate dauern, die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate. Während dieser Zeit hast du einen besonderen Kündigungsschutz.
- Pflegezeit: Bis zu 6 Monate Freistellung, meist unbezahlt.
- Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate, teilweise in Teilzeit arbeiten.
- Pflegeunterstützungsgeld für kurzfristige Auszeiten (bis zu 10 Arbeitstage).
- Informationen und Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Regionale Unterschiede und praktische Tipps für die Pflege zu Hause
Auch wenn viele Leistungen bundesweit gelten, können sich Details in den Bundesländern unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, dich bei deiner Pflegekasse und den örtlichen Beratungsstellen über die regionalen Angebote zu informieren.
Praktisch heißt das für dich: Nutze das Netzwerk aus ambulanten Diensten, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, um den Pflegealltag zu erleichtern.
- Frage bei der Pflegekasse nach regionalen Zusatzleistungen.
- Knüpfe Kontakt zu lokalen Pflegediensten und Beratungsstellen.
- Informiere dich über Freizeit- und Entlastungsangebote für Pflegepersonen.
- Nutze Online-Portale wie den AOK-Pflegenavigator für die Suche nach Diensten.
Fragen & Antworten
- Frage: Wie kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Antwort: Du kannst bis zu 40 % der Sachleistungen durch Pflegegeld ergänzen, wenn du ambulante Dienste nicht vollständig nutzt. Das schafft mehr Flexibilität im Alltag.
- Frage: Wer berät mich bei der Antragstellung für Pflegeleistungen?
Antwort: Die Pflegeberatung deiner Pflegekasse unterstützt dich individuell und kostenlos, auch bei der Antragstellung und bei Widersprüchen.
- Frage: Wie lange kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Antwort: Verhinderungspflege kannst du bis zu 6 Wochen pro Jahr nutzen, wenn du vorübergehend verhindert bist.
- Frage: Welche digitalen Hilfsmittel werden unterstützt?
Antwort: Die Pflegekassen fördern zunehmend digitale Pflegehilfsmittel wie Medikamentenerinnerungen oder Telepflege-Angebote.
- Frage: Kann ich als Berufstätige*r Pflegezeit nehmen?
Antwort: Ja, Pflegezeit ermöglicht bis zu 6 Monate Freistellung, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Teilzeit zur Pflege eines Angehörigen.
Die geplanten Regelungen im CDU/CSU-Wahlprogramm 2025 bieten dir als pflegende Angehörige mehr Unterstützung und Flexibilität. Nutze die Angebote, um die Pflege zu Hause besser zu organisieren und dich selbst zu entlasten.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegepolitik, GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst – Pflegegrad und Begutachtung, Gesetzliche Grundlagen – SGB XI, Verbraucherzentrale – Pflegeantrag und Leistungen, Bundesagentur für Arbeit – Pflegezeit, Pflege Bayern – Regionale Pflegeangebote

Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.