Wenn Du einen blinden oder sehbehinderten Angehörigen zu Hause pflegst, ist das Blindengeld eine wichtige finanzielle Unterstützung, die Du kennen solltest. Es hilft, die besonderen Herausforderungen des Alltags besser zu bewältigen und Ausgleich für Einschränkungen zu schaffen. In diesem Artikel erfährst Du, wie Blindengeld und Blindenhilfe funktionieren, wer Anspruch hat und wie Du diese Leistungen im Pflegealltag nutzen kannst.
Was ist Blindengeld und Blindenhilfe?
Blindengeld ist eine staatliche Leistung für Menschen mit einer erheblichen Sehbehinderung oder vollständiger Blindheit. Es soll den Nachteil ausgleichen, der durch den Verlust des Sehvermögens entsteht. Die Blindenhilfe umfasst zusätzliche Unterstützungsleistungen, etwa bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Die Höhe des Blindengeldes variiert je nach Bundesland und richtet sich nach dem Grad der Sehbehinderung. Außerdem ist es eine ergänzende Leistung zur Pflegeversicherung.
- Blindengeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung.
- Blindenhilfe kann Hilfsmittel und spezielle Beratungen umfassen.
- Anspruch besteht bei dauerhafter Blindheit oder starker Sehbehinderung.
- Die Leistungen sind je nach Bundesland unterschiedlich (kann je Bundesland variieren).
Wer hat Anspruch auf Blindengeld?
Anspruch auf Blindengeld haben Menschen, die nach amtlicher Feststellung blind oder stark sehbehindert sind. Die Kriterien sind im Sozialgesetzbuch geregelt und werden durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft. Wichtig ist, dass der Grad der Sehbehinderung mindestens 100 % beträgt oder eine anerkannte Blindheit vorliegt.
Auch pflegende Angehörige sollten wissen, dass das Blindengeld unabhängig von der Pflegeleistung bezahlt wird und zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt werden kann.
- Amtliche Feststellung der Blindheit oder starken Sehbehinderung.
- Grad der Sehbehinderung von mindestens 100 % oder Blindheit.
- Wohnsitz in Deutschland zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Die Antragstellung erfolgt meist bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Wie beantragst Du Blindengeld und Blindenhilfe?
Die Antragstellung erfolgt bei den örtlichen Behörden, meist der Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort erhältst Du auch Beratung und weitere Informationen. Für den Antrag brauchst Du in der Regel den amtlichen Nachweis der Sehbehinderung, ärztliche Gutachten und persönliche Daten.
Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, daher ist es sinnvoll, den Antrag frühzeitig zu stellen. Wichtig ist, dass Du regelmäßig auf Nachfragen reagierst und alle Unterlagen vollständig einreichst.
- Antrag bei Stadt- oder Kreisverwaltung stellen.
- Ärztliche Gutachten und amtlicher Nachweis beifügen.
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen.
- Frühzeitig und regelmäßig auf Rückfragen reagieren.
| Kriterium | Benötigte Unterlagen | Hinweis |
|---|---|---|
| Sehbehinderung | Ärztliches Attest, MD-Gutachten | Aktuell und amtlich bestätigt |
| Persönliche Daten | Personalausweis, Meldebescheinigung | Zum Nachweis des Wohnsitzes |
| Antragsformular | Von der zuständigen Behörde | Kann online oder vor Ort erhältlich sein |
Wie hilft Dir das Blindengeld im Pflegealltag?
Das Blindengeld unterstützt Dich und Deinen Angehörigen dabei, zusätzliche Kosten auszugleichen, die durch die Blindheit entstehen. Es kann für Hilfsmittel, spezielle Schulungen oder Begleitdienste genutzt werden. So wird der Alltag leichter und selbstständiger.
Außerdem kann das Blindengeld helfen, zusätzliche Betreuungs- oder Pflegeleistungen zu finanzieren, die im Rahmen der häuslichen Pflege notwendig sind.
- Finanzierung von Hilfsmitteln wie Braille-Lesegeräten oder taktilen Uhren.
- Unterstützung bei Mobilitätshilfen und Begleitdiensten.
- Ermöglichung von Schulungen für Blinde und pflegende Angehörige.
- Ausgleich zusätzlicher Alltagskosten durch Blindheit.
Welche Unterschiede gibt es je nach Bundesland?
Die Höhe des Blindengeldes und die konkreten Leistungen der Blindenhilfe unterscheiden sich bundesweit. Einige Bundesländer zahlen höhere Beträge oder bieten zusätzliche lokale Unterstützungsangebote an. Deshalb ist es sinnvoll, sich bei der zuständigen Behörde vor Ort genau zu informieren.
Die Pflegekassen und Sozialämter können ebenfalls regionale Unterschiede bei ergänzenden Leistungen haben. Manche Bundesländer bieten auch spezielle Beratungsstellen für Blinde und ihre Angehörigen an.
- Blindengeld variiert je Bundesland (z. B. zwischen 150 und 500 Euro monatlich).
- Zusätzliche regionale Hilfen und Beratungsangebote möglich.
- Unterschiedliche Antragswege und Zuständigkeiten.
- Pflegekassen bieten ergänzende Leistungen für blinde Pflegebedürftige.
| Aspekt | Bundesland A | Bundesland B |
|---|---|---|
| Blindengeld Höhe | ca. 200 € / Monat | ca. 350 € / Monat |
| Blindenhilfe Zusatzleistungen | Beratung & Hilfsmittel | Beratung, Hilfsmittel & Schulungen |
| Antragsstelle | Kreisverwaltung | Stadtverwaltung |
Wie kannst Du als pflegender Angehöriger unterstützen?
Als Angehöriger bist Du eine wichtige Stütze im Alltag. Du kannst helfen, den Antrag auf Blindengeld vorzubereiten, die notwendigen Unterlagen zu sammeln und Termine zu koordinieren. Auch im Umgang mit Behörden und Sozialdiensten bist Du Ansprechpartner und Begleiter.
Wichtig ist, den blinden Menschen im Alltag zu ermutigen, selbstbestimmt zu bleiben und Hilfen sinnvoll einzusetzen. Dabei kann das Blindengeld eine wertvolle finanzielle Entlastung bieten.
- Unterlagen für den Antrag gemeinsam sammeln und ordnen.
- Termine bei Ämtern und Ärzten begleiten.
- Informationen über Hilfsmittel und Beratungsstellen einholen.
- Motivation und Unterstützung im Alltag geben.
Fragen & Antworten
- Frage: Wer kann Blindengeld beantragen?
Antwort: Blindengeld kann von Menschen mit amtlich festgestellter Blindheit oder starker Sehbehinderung beantragt werden. Angehörige können bei der Antragstellung unterstützen.
- Frage: Wie hoch ist das Blindengeld?
Antwort: Die Höhe des Blindengeldes variiert je nach Bundesland und kann zwischen etwa 150 und 500 Euro monatlich liegen.
- Frage: Muss ich das Blindengeld versteuern?
Antwort: Nein, das Blindengeld ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
- Frage: Kann Blindengeld auch rückwirkend beantragt werden?
Antwort: In der Regel wird das Blindengeld ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, eine rückwirkende Zahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- Frage: Welche Stellen helfen bei Fragen zur Blindenhilfe?
Antwort: Die Stadt- und Kreisverwaltungen, Pflegekassen sowie spezialisierte Beratungsstellen für Blinde können bei Fragen weiterhelfen.
Das Blindengeld und die Blindenhilfe sind wertvolle Unterstützungen, die Dir und Deinem Angehörigen den Alltag mit Sehbehinderung erleichtern können. Nutze die Möglichkeiten der finanziellen Entlastung und hol Dir bei Bedarf Hilfe von den zuständigen Stellen.
Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen für Blinde, GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung, Medizinischer Dienst – Begutachtung, Gesetze im Internet – SGB XI, Verbraucherzentrale – Blindenhilfe, Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten, Pflege.Bayern – Landesinformationen
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

