Wenn Du einen Angehörigen zu Hause pflegst, ist das nicht nur eine große Aufgabe, sondern bringt auch steuerliche Fragen mit sich. Oft sind die Regeln rund um Versteuerung von Pflegegeld, Pflegeleistungen und Nebeneinkünften unübersichtlich. Dieser Beitrag hilft Dir, die wichtigsten Grundlagen zu verstehen und zeigt Dir, wie Du steuerliche Vorteile nutzen kannst – ganz praxisnah und verständlich erklärt. So behältst Du den Überblick und kannst das Beste aus Deiner Pflegesituation herausholen.
Grundlagen: Was bedeutet Versteuern in der Pflege?
Versteuern heißt, dass Du bestimmte Einnahmen oder Vorteile beim Finanzamt angeben musst, damit sie entsprechend besteuert werden. Im Bereich der Pflege zu Hause betrifft das vor allem das Pflegegeld und Einnahmen aus Pflegeleistungen. Wichtig ist zu wissen, dass nicht alle Leistungen automatisch steuerpflichtig sind.
Das Pflegegeld von der Pflegekasse ist zum Beispiel eine Leistung, die steuerfrei bleibt. Andere Einnahmen, etwa aus einer selbstständigen Pflege oder wenn Du als Pflegeperson Geld von Deinem Angehörigen erhältst, können steuerpflichtig sein.
- Pflegegeld ist steuerfrei
- Einkünfte aus Pflegeverträgen können steuerpflichtig sein
- Steuerliche Behandlung hängt von der Art der Einnahmen ab
- Pflegeleistungen sind oft sozialversicherungsrechtlich geregelt
Pflegegeld und seine steuerliche Behandlung
Das vom Staat über die Pflegekasse gezahlte Pflegegeld für Angehörige, die selbst pflegen, ist steuerfrei. Es gilt als eine Sozialleistung und muss nicht beim Finanzamt angegeben werden. Das gilt auch, wenn Du das Pflegegeld direkt von der Pflegekasse erhältst und damit die häusliche Pflege sicherstellst.
Wichtig ist, dass Du das Pflegegeld ausschließlich für die Pflege nutzt. Wenn Du zusätzlich Einnahmen aus der Pflege erzielst, etwa durch eine private Vereinbarung, kann das anders sein.
- Pflegegeld ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei
- Pflegegeld muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden
- Pflegegeld darf nur für Pflegezwecke verwendet werden
- Bei Mischformen (Pflegegeld + Einnahmen) ist Vorsicht geboten
Einnahmen aus Pflegeverträgen richtig einschätzen
Manche Angehörige schließen mit dem Pflegebedürftigen einen Vertrag ab, um die Pflege zu vergüten. Diese Einnahmen können steuerpflichtig sein, wenn sie über das Pflegegeld hinausgehen. Dabei handelt es sich um Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit, die dem Finanzamt gemeldet werden müssen.
Es ist ratsam, solche Vereinbarungen schriftlich zu fixieren und bei Unsicherheiten eine Steuerberatung oder die Verbraucherzentrale zu kontaktieren. So vermeidest Du unangenehme Überraschungen bei der Steuerprüfung.
- Pflegeverträge können steuerpflichtige Einnahmen erzeugen
- Einnahmen über Pflegegeld hinaus müssen gemeldet werden
- Schriftliche Verträge schaffen Klarheit
- Bei Unklarheiten Steuerberater oder Verbraucherzentrale fragen
Pflegepauschbetrag und andere steuerliche Entlastungen nutzen
Das Finanzamt gewährt Pflegepersonen den Pflegepauschbetrag, eine Steuerermäßigung, wenn Du einen Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang unentgeltlich und regelmäßig pflegst. Dieser Pauschbetrag hilft, die finanzielle Belastung zu mindern.
Zusätzlich kannst Du Kosten für Pflegehilfsmittel, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Fahrten zur Pflege steuerlich geltend machen, sofern Du Belege hast und die Ausgaben nicht vom Pflegegeld gedeckt sind.
- Pflegepauschbetrag beträgt bis zu 1.800 Euro pro Jahr (je nach Pflegegrad)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20 % angerechnet werden
- Pflegehilfsmittel, z.B. Bettschutzeinlagen, sind absetzbar
- Fahrtkosten zur Pflege können geltend gemacht werden
| Kriterium | Pflegepauschbetrag | Haushaltsnahe Dienstleistungen |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Pflegegrad 2-5, mindestens 6 Monate Pflege | Rechnung und Zahlung im Kalenderjahr |
| Maximalbetrag | Bis 1.800 € jährlich | 20 % der Kosten, max. 4.000 € jährlich |
| Nachweis | Bescheinigung der Pflegekasse | Rechnung und Überweisungsbeleg |
Sozialversicherung und Pflege: Was Du wissen solltest
Wenn Du als Angehöriger pflegst, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegekasse rentenversichert werden. Diese Pflegezeiten werden bei der Deutschen Rentenversicherung angerechnet und sind oft sozialversicherungsfrei.
In der Regel bist Du als pflegende Person nicht sozialversicherungspflichtig, wenn Du nicht mehr als geringfügig entlohnt wirst. Solltest Du jedoch eine Vergütung erhalten, lohnt sich ein Blick auf die Regelungen zur Sozialversicherung.
- Pflegezeiten werden rentenversichert angerechnet
- Sozialversicherungspflicht besteht meist nicht bei geringfügigen Einnahmen
- Pflegeunterstützungsgeld kann bei Arbeitsausfall helfen
- Bei Unsicherheiten die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren
Steuererklärung: So trägst Du Pflegeleistungen richtig ein
In Deiner Steuererklärung kannst Du Pflegeleistungen und Aufwendungen unter bestimmten Bedingungen angeben. Das betrifft vor allem den Pflegepauschbetrag, Kosten für Pflegehilfsmittel und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Wichtig ist, alle Belege gut zu sammeln und die Pflegekasse um eine Bescheinigung zu bitten, die Deine Pflege bestätigt. So kannst Du die Angaben nachweisen und das Finanzamt erkennt Deine Ausgaben an.
- Pflegepauschbetrag in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ angeben
- Rechnungen und Zahlungsbelege sammeln und aufbewahren
- Bescheinigung der Pflegekasse als Nachweis beilegen
- Bei Unsicherheiten Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe kontaktieren
Fragen & Antworten
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Frage: Muss ich das Pflegegeld in der Steuererklärung angeben?
Antwort: Nein, das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht beim Finanzamt angegeben werden.
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Frage: Kann ich Kosten für Pflegehilfsmittel absetzen?
Antwort: Ja, Ausgaben für Pflegehilfsmittel kannst Du als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn sie nicht vom Pflegegeld abgedeckt sind.
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Frage: Was ist der Pflegepauschbetrag?
Antwort: Der Pflegepauschbetrag ist eine Steuerermäßigung für Angehörige, die mindestens sechs Monate lang einen Pflegebedürftigen unentgeltlich pflegen.
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Frage: Sind Einnahmen aus einem Pflegevertrag steuerpflichtig?
Antwort: Ja, wenn Du für die Pflege Geld erhältst, das über das Pflegegeld hinausgeht, kann das steuerpflichtig sein.
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Frage: Wie erfahre ich, ob ich sozialversicherungspflichtig bin?
Antwort: Das hängt von der Höhe Deiner Einnahmen und der Art der Pflege ab; bei Unsicherheiten hilft die Deutsche Rentenversicherung weiter.
Steuerliche Fragen in der Pflege sind oft komplex, aber mit dem richtigen Wissen kannst Du viele Vorteile nutzen und finanzielle Belastungen reduzieren. Bleib dran und nutze die Hilfen, die Dir zustehen – Du machst einen großartigen Job!
Bundesministerium für Gesundheit – Pflege, GKV-Spitzenverband – Pflegekassen, Gesetzliche Sozialversicherung (SGB XI), Medizinischer Dienst – Pflege, Verbraucherzentrale – Pflege und Steuern, Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten, Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

