Die Pflege zu Hause ist für viele Angehörige eine große Herausforderung, aber auch eine wertvolle Möglichkeit, Nähe und Fürsorge zu zeigen. Damit du weißt, welche Unterstützung und Leistungen dir in Deutschland zustehen, geben wir dir hier einen klaren Überblick über die wichtigsten Rechte, Pflegegrade und Fördermöglichkeiten. So kannst du die Pflege bestmöglich organisieren und entlasten.
Pflegegrade und ihre Bedeutung für die häusliche Pflege
Der erste Schritt, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dieser zeigt, wie viel Unterstützung die pflegebedürftige Person benötigt. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).
Der Medizinische Dienst (MD) prüft im Auftrag der Pflegekasse, welcher Pflegegrad zugeteilt wird. Die Einstufung entscheidet maßgeblich über die Art und Höhe der Leistungen.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung, meist keine Pflegegeldleistungen
- Pflegegrad 2-5: abgestufte Leistungen je nach Pflegebedarf
- Regelmäßige Begutachtungen zur Anpassung der Pflegegrade
- Unterschiedliche Leistungen bei körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen
Pflegegeld: Geldleistung für die Pflege durch Angehörige
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die du erhältst, wenn die Pflege zu Hause überwiegend von dir oder anderen Angehörigen übernommen wird – also ohne professionelle Pflegedienste. Es unterstützt dich finanziell, wenn du selbst pflegst.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und wird im Voraus ausgezahlt. Voraussetzung ist eine regelmäßige Beratung durch anerkannte Fachstellen, die je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich stattfinden sollte.
- Pflegegeld ab Pflegegrad 2
- Monatliche Beträge zwischen ca. 316 Euro (Grad 2) und über 900 Euro (Grad 5)
- Pflegegeld wird auch bei Kombination mit Pflegesachleistungen gekürzt
- Beratungseinsätze sind verpflichtend, um das Pflegegeld zu erhalten
Pflegesachleistungen: Unterstützung durch professionelle Pflegedienste
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die du für professionelle Pflegekräfte beantragen kannst. Diese übernehmen bestimmte Pflegeaufgaben vor Ort, wenn du als Angehöriger Entlastung brauchst oder nicht alle Pflegeleistungen allein erbringen kannst.
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche monatliche Beträge zur Verfügung, die du für ambulante Pflegedienste nutzen kannst.
- Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2
- Leistungsbeträge reichen von etwa 689 Euro (Grad 2) bis über 2.000 Euro (Grad 5)
- Pflegedienst kann stundenweise oder regelmäßig eingesetzt werden
- Leistungen können mit Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationsleistung)
Kombinationsleistung: Flexibel Geld- und Sachleistungen nutzen
Die Kombinationsleistung ermöglicht dir, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu kombinieren. Das ist praktisch, wenn du teilweise selbst pflegst und teilweise professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchtest.
Die Höhe des Pflegegeldes wird anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel Pflegesachleistung du nutzt. So kannst du die Pflege individuell an deine Situation anpassen.
- Pflegegeld wird reduziert, je mehr Pflegesachleistungen genutzt werden
- Flexibler Einsatz von Pflegediensten und eigener Pflege
- Hilft, Überforderung zu vermeiden und Qualität der Pflege zu sichern
- Kombinationsleistung ist ab Pflegegrad 2 möglich
| Aspekt | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
|---|---|---|
| Wer erhält die Leistung? | Angehörige, die selbst pflegen | Professionelle Pflegedienste |
| Leistungsart | Geldleistung | Sachleistung |
| Kombination möglich? | Ja, als Kombinationsleistung | Ja, als Kombinationsleistung |
| Pflegegrad Voraussetzung | Ab Pflegegrad 2 | Ab Pflegegrad 2 |
Weitere Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege
Neben den klassischen Leistungen der Pflegeversicherung gibt es noch weitere Hilfen, die dir den Pflegealltag erleichtern können. Dazu gehören beispielsweise Pflegehilfsmittel, Tagespflege oder Entlastungsleistungen.
Diese Angebote sind oft ergänzend und können individuell beantragt werden.
- Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme für Hilfsmittel wie Pflegebett, Inkontinenzmaterial oder Gehhilfen
- Entlastungsbetrag: Monatlich bis zu 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Angebote zur zeitweisen Betreuung
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn du als Pflegeperson kurzfristig ausfällst
Praktische Tipps für die Organisation der Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause erfordert Organisation und Planung. Mit einigen einfachen Schritten kannst du den Alltag besser meistern und dich selbst entlasten.
Wichtig ist, frühzeitig Unterstützung zu suchen und alle Leistungen der Pflegekasse zu nutzen.
- Pflegegrad beantragen und regelmäßig überprüfen lassen
- Beratungseinsätze wahrnehmen und Dokumentationen führen
- Professionelle Hilfe bei Bedarf einbinden (Pflegedienst, Tagespflege)
- Entlastungsangebote und Hilfsmittel nutzen
- Selbstfürsorge nicht vergessen: Pausen und Auszeiten planen
Fragen & Antworten
- Frage: Wie beantrage ich einen Pflegegrad für meinen Angehörigen?
Antwort: Du kannst den Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Dort wird ein Termin für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vereinbart, der den Pflegebedarf einschätzt.
- Frage: Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?
Antwort: Du kannst jederzeit eine Neubewertung des Pflegegrads beantragen, wenn sich der Zustand ändert. Der Medizinische Dienst prüft dann erneut den aktuellen Pflegebedarf.
- Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig nutzen?
Antwort: Ja, das ist als Kombinationsleistung möglich. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, abhängig von der Höhe der Pflegesachleistungen.
- Frage: Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Antwort: Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem bestimmten Betrag übernommen, wenn sie zur Pflege zu Hause notwendig sind.
- Frage: Was tun, wenn ich als pflegender Angehöriger selbst krank werde?
Antwort: In diesem Fall kannst du Verhinderungspflege beantragen, damit eine Ersatzpflegeperson die Pflege vorübergehend übernimmt.
Die Pflege zu Hause ist eine anspruchsvolle Aufgabe, doch mit den richtigen Informationen und Hilfen kannst du sie gut bewältigen. Nutze die Leistungen der Pflegeversicherung und scheue dich nicht, Unterstützung anzunehmen.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung,
GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen,
Medizinischer Dienst – Begutachtung,
Gesetzesportal – Sozialgesetzbuch XI,
Verbraucherzentrale – Pflegeberatung,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

