Zu Hause einen Angehörigen zu pflegen, ist eine große Aufgabe, die viel Engagement und Herz erfordert. Dabei ist es wichtig, die eigenen Rechte und die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse genau zu kennen. In diesem Artikel erfährst du praxisnah, welche Leistungen dir und deinem Pflegebedürftigen zustehen, wie du den Pflegegrad beantragst und welche Hilfen es im Alltag gibt (Stand: 2025).

Pflegegrad beantragen und verstehen

Der Pflegegrad ist die Grundlage für alle Leistungen der Pflegeversicherung. Er wird durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachter ermittelt und sagt aus, wie stark die Pflegebedürftigkeit ist. Das Verfahren kannst du bei der Pflegekasse deines Angehörigen beantragen.

Der Antrag ist kostenlos und kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden. Wichtig ist, dass du alle Einschränkungen und Hilfebedarfe genau schilderst, damit die Begutachtung die tatsächliche Situation abbildet.

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen (schriftlich oder telefonisch)
  • Gutachterbesuch des Medizinischen Dienstes organisieren
  • Pflegebedürftigkeit und Hilfebedarf genau dokumentieren
  • Bei Unstimmigkeiten Widerspruch einlegen möglich
  • Pflegegrad wird in fünf Stufen (1 bis 5) eingeteilt

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Je nach Pflegegrad stehen deinem Angehörigen verschiedene Leistungen zu, die die häusliche Pflege erleichtern. Diese Leistungen sind in Geld- und Sachleistungen unterteilt und können flexibel kombiniert werden.

Die Pflegekasse zahlt unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Betreuungs- und Entlastungsangebote.

  • Pflegegeld: Geldleistung für selbst organisierte Pflege
  • Pflegesachleistung: Kostenübernahme für professionelle Pflegedienste
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: z.B. Tagespflege, Haushaltshilfen
  • Wohnumfeldverbesserungen: Zuschüsse für barrierefreies Wohnen
  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson

Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegegeld 316 € 545 €
Pflegesachleistung 689 € 1.363 €
Entlastungsbetrag 125 € monatlich

Pflegegeld und Pflegesachleistungen richtig nutzen

Das Pflegegeld erhältst du, wenn du deinen Angehörigen selbst pflegst oder durch Familienangehörige pflegen lässt. Die Pflegesachleistungen werden für professionelle Pflegedienste genutzt. Du kannst die Leistungen auch kombinieren, um sie optimal an die Situation anzupassen.

Die Kombination kann sinnvoll sein, wenn du Entlastung brauchst oder bestimmte Pflegeaufgaben nicht selbst übernehmen kannst.

  • Pflegegeld wird direkt ausgezahlt
  • Pflegesachleistungen müssen bei der Pflegekasse abgerechnet werden
  • Kombination von Geld- und Sachleistungen möglich (bis zu 40 % der Sachleistung als Geld)
  • Entlastungsbetrag (125 €) kann für zusätzliche Angebote genutzt werden
  • Regelmäßige Überprüfung der Pflegeleistungen empfohlen

Unterstützung im Alltag – Entlastungsangebote und Beratung

Pflege bedeutet nicht nur Körperpflege, sondern auch Organisation, Begleitung und oft emotionale Belastung. Die Pflegeversicherung bietet deshalb zahlreiche Entlastungsangebote, damit du nicht überfordert wirst.

Hierzu gehören Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hausnotruf und Beratungsgespräche. Nutze diese Angebote frühzeitig, um Pausen einzubauen und Kraft zu tanken.

  • Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Angebote
  • Kurzzeitpflege für temporäre Entlastung
  • Hausnotrufsysteme für Sicherheit
  • Pflegeberatung durch Pflegekassen und unabhängige Stellen
  • Selbsthilfegruppen und Schulungen für Angehörige

Finanzielle Hilfen und zusätzliche Unterstützungen

Neben den Pflegeleistungen gibt es weitere finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige. Dazu zählen Zuschüsse für Wohnraumanpassungen, Pflegeunterstützungsgeld bei Verdienstausfall und steuerliche Entlastungen.

Informiere dich bei deiner Pflegekasse über die aktuellen Möglichkeiten und beachte, dass manche Leistungen je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.

  • Zuschüsse für barrierefreien Umbau der Wohnung
  • Pflegeunterstützungsgeld bei eigener Pflegezeit
  • Steuerliche Freibeträge für Pflegepersonen
  • Erstattung von Fahrtkosten und Hilfsmitteln
  • Regionale Förderprogramme nutzen (kann je Bundesland variieren)

Wie du als Angehöriger gut für dich sorgst

Pflegen ist eine große Herausforderung, die auch deine Gesundheit und dein Wohlbefinden beeinflusst. Achte deshalb auf regelmäßige Pausen, Austausch mit anderen und professionelle Unterstützung.

Nur wenn du selbst gut versorgt bist, kannst du dauerhaft gut pflegen. Nutze Angebote wie Schulungen, Entlastungsdienste und psychologische Beratung.

  • Regelmäßige Auszeiten und Erholung einplanen
  • Unterstützung durch Pflegedienste und Familienmitglieder organisieren
  • Schulungen und Pflegekurse für Angehörige besuchen
  • Offen über Belastungen sprechen und Hilfe suchen
  • Psychologische Beratung bei Überlastung in Anspruch nehmen

Fragen & Antworten

  • Frage: Wie beantrage ich den Pflegegrad für meinen Angehörigen?

    Antwort: Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse schriftlich oder telefonisch. Danach erfolgt ein Gutachterbesuch, der den Pflegebedarf feststellt.

  • Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?

    Antwort: Ja, eine Kombination ist möglich. Bis zu 40 % der Pflegesachleistung können als Pflegegeld ausgezahlt werden.

  • Frage: Welche Entlastungsangebote gibt es für pflegende Angehörige?

    Antwort: Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hausnotrufsysteme und Beratungsgespräche zählen zu den wichtigsten Angeboten.

  • Frage: Gibt es finanzielle Unterstützung für Wohnraumanpassungen?

    Antwort: Ja, die Pflegekasse zahlt Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, die den Alltag erleichtern.

  • Frage: Wie kann ich als Pflegender meine eigene Gesundheit schützen?

    Antwort: Plane regelmäßige Pausen, nutze Entlastungsdienste und suche bei Bedarf psychologische Unterstützung.

Pflegen zu Hause ist eine Herausforderung, aber mit dem richtigen Wissen und Unterstützung kannst du den Alltag besser meistern. Nutze die Angebote der Pflegekasse und achte auch auf dich selbst – so bleibst du stark für deinen Angehörigen.

Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung,
GKV-Spitzenverband – Leistungen der Pflegeversicherung,
Medizinischer Dienst – Begutachtung Pflegegrad,
Gesetzliche Grundlagen – SGB XI,
Verbraucherzentrale – Pflegeberatung,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld