Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine große Aufgabe, die viele Fragen und Herausforderungen mit sich bringt. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen und finanzielle Leistungen, die dich dabei unterstützen können. Dieser Artikel zeigt dir praxisnah, welche Rechte und Möglichkeiten du als pflegender Angehöriger hast – damit du die Pflege zu Hause gut organisieren kannst.
Pflegegrade und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Der erste Schritt für die Pflege zu Hause ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dieser bestimmt, welche Leistungen dir und deinem Angehörigen zustehen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der den Pflegebedarf anhand eines standardisierten Verfahrens bewertet.
Der MD prüft körperliche, geistige und psychische Einschränkungen und entscheidet, ob und wie intensiv Unterstützung notwendig ist. Die Pflegegrade reichen von 1 (leichte Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung).
- Pflegegrad beantragen bei der Pflegekasse (über die Krankenkasse)
- MD-Termin zur Begutachtung vereinbaren
- Vorbereitung: Pflegealltag dokumentieren, Hilfsmittel bereithalten
- Entscheidung über Pflegegrad schriftlich erhalten
- Bei Bedarf Widerspruch oder Neubegutachtung einlegen
| Pflegegrad | Beschreibung |
|---|---|
| 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung, Pflegebedarf hoch |
| 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Leistungen der Pflegekasse für die häusliche Pflege
Je nach Pflegegrad stehen dir verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu, die die Pflege zu Hause erleichtern. Dabei unterscheidet man vor allem zwischen Geldleistungen und Sachleistungen.
Geldleistungen kannst du flexibel einsetzen, etwa zur Unterstützung durch Angehörige oder Nachbarschaftshilfe. Sachleistungen sind professionelle Pflegedienste, die zu Hause kommen.
- Pflegegeld: Geldbetrag für die selbst organisierte Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistung: professionelle Pflege durch ambulante Dienste
- Kombinationsleistung: Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson
- Kurzzeitpflege: vorübergehende stationäre Pflege, z.B. nach Krankenhaus
| Leistung | Pflegegrad 2-3 | Pflegegrad 4-5 |
|---|---|---|
| Pflegegeld (monatlich) | 316-545 € | 728-901 € |
| Pflegesachleistung (monatlich) | 689-1.298 € | 1.612-2.095 € |
| Verhinderungspflege (jährlich) | bis 1.612 € | bis 2.418 € |
Rechtliche Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege
Die Pflege zu Hause ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Dort findest du alle wichtigen Vorschriften zu Pflegegraden, Leistungen und Pflichten. Die Pflegekasse ist dein wichtiger Ansprechpartner und organisiert die Leistungen.
Wichtig ist auch der Schutz der pflegenden Angehörigen, etwa durch Pflegezeit oder Pflegeunterstützungsgeld, geregelt im SGB V und im Bundespflegezeitgesetz.
- Pflegeversicherung ist Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten
- Pflegegrad und Leistungen sind bundesweit geregelt, Details können je Bundesland variieren
- Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Beratung durch Pflegekasse und Pflegestützpunkte ist kostenfrei
- Wichtig: Keine eigenmächtigen Änderungen an Medikamenten oder Therapien vornehmen
Organisatorische Tipps für die Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause erfordert gute Organisation, damit der Alltag für alle Beteiligten gelingt. Ein strukturierter Wochenplan hilft dir, Aufgaben zu verteilen und Termine im Blick zu behalten.
Auch Entlastung ist wichtig: Nutze die Angebote der Pflegekasse und suche dir Unterstützung, damit du nicht ausbrennst.
- Erstelle einen Wochenplan mit Pflegezeiten, Arztbesuchen und Ruhepausen
- Dokumentiere den Pflegeverlauf und wichtige Beobachtungen
- Nutze Unterstützungsangebote wie Tagespflege oder ambulante Dienste
- Informiere dich über Entlastungsleistungen der Pflegekasse (125 € monatlich)
- Plane auch Zeit für dich selbst und deine Erholung ein
Finanzielle Unterstützung und Steuerliche Vorteile
Neben den Pflegeleistungen gibt es weitere finanzielle Hilfen, die Angehörige entlasten können. Pflegebedürftige können zum Beispiel einen Antrag auf Pflegegeld stellen, und pflegende Angehörige haben Anspruch auf Entlastungsleistungen.
Außerdem können Kosten für Pflegehilfsmittel und haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Das lohnt sich, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.
- Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse stellen
- Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett) werden von der Pflegekasse bezuschusst
- Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen
- Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten und haushaltsnahen Dienstleistungen
- Möglichkeit der Rentenversicherung für pflegende Angehörige (Pflegezeit)
Unterstützung durch Beratungsstellen und Pflegestützpunkte
Pflegen zu Hause ist eine Herausforderung, bei der du nicht alleine bleiben musst. Beratungsstellen und Pflegestützpunkte bieten dir kompetente Unterstützung und helfen bei Anträgen, Pflegeplanung und Entlastung.
Sie sind auch wichtige Anlaufstellen für Informationen zu regionalen Angeboten und speziellen Förderungen. Nutze diese kostenlosen Angebote frühzeitig.
- Pflegestützpunkte: zentrale Beratungsstellen vor Ort
- Pflegekassen bieten individuelle Beratung und Schulungen
- Verbraucherzentrale informiert über Rechte und Leistungen
- Selbsthilfegruppen und Online-Foren für Erfahrungsaustausch
- Regionale Unterschiede beachten, Beratung kann je Bundesland variieren
Fragen & Antworten
- Frage: Wie beantrage ich einen Pflegegrad für meinen Angehörigen?
Antwort: Den Antrag stellst du schriftlich bei der Pflegekasse deiner Krankenkasse. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zur Begutachtung bei euch.
- Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig nutzen?
Antwort: Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Du kannst Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinieren, wenn du professionelle Pflege und Angehörigenpflege mischst.
- Frage: Habe ich Anspruch auf Pflegezeit von der Arbeit?
Antwort: Ja, als pflegender Angehöriger kannst du bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld beantragen und bis zu 6 Monate Pflegezeit nehmen, wenn du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bist.
- Frage: Wer berät mich, wenn ich unsicher bin, welche Leistungen ich nutzen kann?
Antwort: Wende dich an deinen Pflegestützpunkt oder die Pflegekasse. Dort bekommst du kostenlose und unabhängige Beratung.
- Frage: Was mache ich, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?
Antwort: Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen und eine Neubegutachtung beantragen.
Die häusliche Pflege ist anspruchsvoll, aber mit den richtigen Informationen und Unterstützung kannst du diese Herausforderung meistern. Nutze die vorhandenen Leistungen und Beratungsangebote, um die Pflege für dich und deinen Angehörigen so gut wie möglich zu gestalten.
Frage zur 24-Stunden-Pflege zu Hause? Schreib an info@cura-optima.de oder ruf an unter 0174 3666000.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung,
GKV-Spitzenverband – Pflegekasse,
Medizinischer Dienst – Begutachtung,
Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch XI,
Verbraucherzentrale – Pflege und Recht,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld,
Pflege Bayern – Landesinformationen
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

