Aktivierende Pflege: Inhalte, Aufgaben, Zusammenarbeit und Entlastung

Aktivierende Pflege: Inhalte, Aufgaben, Zusammenarbeit und Entlastung

Die aktivierende Pflege ist ein wichtiger Ansatz, um die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu erhalten und Angehörige zu entlasten. Gerade bei der Pflege zu Hause unterstützt sie dich dabei, die Fähigkeiten der betreuten Person zu fördern und gleichzeitig den Pflegealltag sinnvoll zu strukturieren. In diesem Artikel erfährst du, welche Inhalte und Aufgaben die aktivierende Pflege umfasst, wie die Zusammenarbeit gelingt und wie du dabei entlastet wirst (Stand: 2025).

Was bedeutet aktivierende Pflege?

Aktivierende Pflege zielt darauf ab, die vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu stärken und ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Statt alles abzunehmen, unterstützt du gezielt bei Tätigkeiten, die der Betroffene noch selbst erledigen kann.

Das fördert nicht nur die körperliche und geistige Gesundheit, sondern gibt der pflegebedürftigen Person auch ein Gefühl von Würde und Selbstbestimmung.

  • Förderung der Mobilität und Beweglichkeit
  • Einbindung in Alltagsaktivitäten
  • Motivation zur aktiven Teilnahme an der Pflege
  • Vermeidung von Hilflosigkeit und Abhängigkeit

Wichtige Aufgaben in der aktivierenden Pflege

Deine Aufgaben als pflegender Angehöriger sind vielfältig – von der Unterstützung bei der Körperpflege bis hin zur Begleitung bei Bewegung und Ernährung. Dabei ist es wichtig, die Selbstständigkeit zu fördern und nicht zu ersetzen.

Das bedeutet, du hilfst genau dort, wo es nötig ist, und motivierst zur Eigenaktivität.

  • Gemeinsames An- und Auskleiden mit Anleitung
  • Hilfestellung beim Essen, aber Ermutigung zur Selbstständigkeit
  • Unterstützung bei Mobilitätsübungen
  • Förderung von Alltagsfähigkeiten wie Kochen oder leichte Hausarbeiten
  • Regelmäßige Aktivierung geistiger Fähigkeiten

Wie gelingt die Zusammenarbeit mit professionellen Diensten?

Die aktivierende Pflege zu Hause funktioniert am besten in enger Abstimmung mit ambulanten Pflegediensten, Therapeuten und Ärzten. Sie können dir wertvolle Tipps geben und gemeinsam mit dir einen Pflegeplan erstellen.

Das entlastet dich und sorgt für eine optimale Betreuung.

  • Regelmäßige Absprachen mit ambulanten Pflegediensten
  • Einbindung von Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
  • Teilnahme an Pflegeberatungen der Pflegekasse
  • Klärung von Leistungen und Unterstützungen über die Pflegeversicherung

Aspekt Pflegedienst Therapie
Aufgaben Grundpflege, Beratung Mobilitätsförderung, Training
Frequenz täglich bis mehrmals wöchentlich nach ärztlicher Verordnung
Finanzierung über Pflegekasse über Krankenkasse

Entlastung für pflegende Angehörige

Aktivierende Pflege hilft dir als Angehörigem, Überforderung zu vermeiden. Durch gezielte Förderung der Selbstständigkeit reduziert sich der Pflegeaufwand oft langfristig.

Zusätzlich kannst du verschiedene Entlastungsangebote nutzen, die dir Freiräume schaffen.

  • Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen pro Jahr)
  • Pflegeberatung und Schulungen
  • Entlastungsbetrag für zusätzliche Hilfen
  • Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen

Rechtliche Grundlagen und Leistungen (Stand: 2025)

Die aktivierende Pflege stützt sich auf Regelungen im SGB XI (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch) und wird von der Pflegekasse finanziell unterstützt. Leistungen wie die Pflegegeldzahlung oder ambulante Pflegesachleistungen können genutzt werden.

Die Pflegegrade bestimmen den Umfang der Unterstützung, wobei die aktivierende Pflege oft zur Erhaltung oder Verbesserung des Pflegegrades beiträgt.

  • Pflegegrad beantragen über den Medizinischen Dienst (MD)
  • Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Sachleistungen)
  • Zusätzliche Hilfen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Beratungspflicht der Pflegekassen zur aktivierenden Pflege

Kriterium Pflegegrad 1-2 Pflegegrad 3-5
Pflegegeld bis ca. 316 € bis ca. 1.775 €
Sachleistungen bis ca. 689 € bis ca. 2.095 €
Entlastungsbetrag 125 € monatlich 125 € monatlich

Praktische Tipps für den Pflegealltag

Um aktivierende Pflege erfolgreich umzusetzen, hilft ein strukturierter Tagesablauf und Geduld. Kleine Schritte sind oft effektiver als Eile.

Motivation und Wertschätzung spielen eine zentrale Rolle – erinnere dich daran, dass jede noch so kleine Selbstständigkeit ein Gewinn ist.

  • Regelmäßige Bewegungseinheiten einplanen
  • Gemeinsames Kochen oder leichte Hausarbeiten einbinden
  • Geduld zeigen und Erfolge loben
  • Hilfsmittel nutzen, die die Selbstständigkeit fördern
  • Kommunikation offen und respektvoll gestalten

Fragen & Antworten

  • Frage: Was ist der Unterschied zwischen aktivierender Pflege und herkömmlicher Pflege?

    Antwort: Aktivierende Pflege fördert gezielt die Selbstständigkeit, während herkömmliche Pflege oft mehr Unterstützung komplett übernimmt. So bleibt die Pflegebedürftigkeit länger stabil.

  • Frage: Wie kann ich als Angehöriger die aktivierende Pflege erlernen?

    Antwort: Pflegekurse und Beratungen der Pflegekasse bieten praxisnahe Anleitungen. Auch Pflegedienste geben wertvolle Tipps für den Alltag.

  • Frage: Welche Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen aktivierende Pflege?

    Antwort: Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag können für aktivierende Maßnahmen genutzt werden. Die Pflegeberatung informiert individuell.

  • Frage: Wie kann ich Überforderung vermeiden?

    Antwort: Nutze Entlastungsangebote wie Verhinderungspflege und hole dir Unterstützung durch ambulante Dienste oder Selbsthilfegruppen.

  • Frage: Was mache ich, wenn die Pflegebedürftigkeit sich verschlechtert?

    Antwort: Beantrage eine Neubewertung des Pflegegrades beim Medizinischen Dienst, um passende Leistungen anzupassen.

Aktivierende Pflege ist eine wertvolle Unterstützung für dich und die betreute Person. Mit Geduld und gezielter Förderung schaffst du eine gute Balance zwischen Hilfe und Selbstständigkeit.

Bundesministerium für Gesundheit – Pflege,
GKV-Spitzenverband – Pflegekasseninformationen,
Gesetze im Internet – SGB XI,
Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung,
Verbraucherzentrale – Pflegeberatung,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld