Die Beihilfe unterstützt Angehörige, die zu Hause pflegen, indem sie einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Dabei ist es wichtig, die Regeln der Beihilfe gut zu verstehen, um die Leistungen optimal zu nutzen. In diesem Artikel erfährst du, wie die Beihilfe funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie du sie im Alltag praktisch anwendest – alles verständlich erklärt und mit konkreten Tipps für dich als pflegenden Angehörigen (Stand: 2025).
Was ist Beihilfe und wer hat Anspruch?
Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Beamte, Richter und bestimmte andere Berufsgruppen, die einen Teil ihrer Pflegekosten abdeckt. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Wichtig ist, dass die Beihilfe nur einen Anteil der Kosten übernimmt, während der Rest oft von einer privaten Krankenversicherung getragen wird.
Der Anspruch auf Beihilfe hängt von deinem Status ab, z. B. ob du selbst beihilfeberechtigt bist oder jemanden pflegst, der beihilfeberechtigt ist. Auch Familienangehörige können unter bestimmten Bedingungen Leistungen erhalten.
- Beihilfeberechtigte sind meist Beamte, Richter und deren Angehörige.
- Die Beihilfe deckt einen prozentualen Anteil der Pflegekosten ab.
- Die ergänzende private Krankenversicherung übernimmt den Rest.
- Leistungen gelten für ambulante und stationäre Pflege.
- Pflegeleistungen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Wie funktioniert die Kombination mit der Pflegeversicherung?
Die Beihilfe arbeitet eng mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen. Die Pflegeversicherung zahlt einen festen Satz, der je nach Pflegegrad unterschiedlich ist. Die Beihilfe ergänzt diese Zahlung, sodass zusammen oft 100 % der Pflegekosten gedeckt sind.
Wenn du zu Hause pflegst, kannst du Leistungen der Pflegekasse erhalten und zusätzlich Beihilfe beantragen. So entsteht ein finanzielles Netz, das dir hilft, die Pflege zu finanzieren.
- Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt.
- Pflegekasse zahlt Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
- Beihilfe übernimmt anteilig die verbleibenden Kosten.
- Die Kombination hilft, finanzielle Belastungen zu reduzieren.
| Kriterium | Pflegeversicherung | Beihilfe |
|---|---|---|
| Leistungshöhe | Je nach Pflegegrad (z. B. Pflegegeld) | Prozentualer Anteil der Restkosten |
| Empfänger | Alle Pflegebedürftigen | Beihilfeberechtigte und Angehörige |
| Art der Leistung | Geld- oder Sachleistungen | Erstattung von Kosten |
Welche Pflegeleistungen sind durch die Beihilfe abgedeckt?
Die Beihilfe übernimmt Kosten, die im Rahmen der Pflege anfallen, sowohl bei ambulanter als auch stationärer Pflege. Dazu gehören unter anderem die Leistungen für Pflegehilfsmittel, Pflegepersonal oder auch bestimmte Sachleistungen.
Dabei orientiert sich die Beihilfe an den Vorgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung, was die Höhe und Art der Leistungen betrifft. Für die häusliche Pflege kann das zum Beispiel auch die Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste umfassen.
- Pflegegeld für selbst organisierte Pflege.
- Pflegesachleistungen bei professioneller Pflege.
- Kosten für Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett).
- Teile der Kosten für stationäre Pflegeeinrichtungen.
- Erstattung von Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Pflege.
So beantragst du Beihilfe im Pflegefall
Der Antrag auf Beihilfe sollte sorgfältig vorbereitet werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Wichtig ist, alle erforderlichen Nachweise einzureichen, etwa die Einstufung des Pflegegrades und Rechnungen oder Kostenvoranschläge.
Die Beihilfe wird in der Regel bei der zuständigen Beihilfestelle deines Dienstherrn beantragt. Für die häusliche Pflege solltest du dich frühzeitig informieren, welche Unterlagen benötigt werden und wie lange die Bearbeitung dauert.
- Pflegegradbescheid vom MD bereithalten.
- Rechnungen und Quittungen sammeln.
- Formulare der Beihilfestelle korrekt ausfüllen.
- Fristen beachten, um Rückzahlungen zu vermeiden.
- Bei Unsicherheiten Beihilfestelle oder Pflegekasse kontaktieren.
Praktische Tipps für den Alltag mit Beihilfe
Um die Beihilfe im Alltag gut zu nutzen, hilft eine strukturierte Organisation. Sammle alle Belege sorgfältig und führe ein Pflege-Tagebuch, das auch für die Pflegekasse hilfreich sein kann. So behältst du den Überblick über Kosten und Leistungen.
Außerdem lohnt es sich, regelmäßig mit der Beihilfestelle und der Pflegekasse zu sprechen, um Änderungen oder neue Leistungen frühzeitig zu erkennen.
- Belege und Rechnungen systematisch aufbewahren.
- Pflegegrad und Leistungsansprüche aktualisieren lassen.
- Frühzeitig Anträge stellen, um Wartezeiten zu vermeiden.
- Bei Rückfragen direkt Kontakt zu Beihilfe und Pflegekasse suchen.
- Unterstützung von Pflegeberatern oder Pflegestützpunkten nutzen.
Besonderheiten und regionale Unterschiede beachten
Die Beihilfe ist bundesweit geregelt, doch einzelne Details können je nach Bundesland oder Dienstherr variieren. Das betrifft vor allem die Höhe des Beihilfebemessungssatzes und die konkreten Abläufe bei der Antragstellung.
Informiere dich deshalb immer bei deiner zuständigen Beihilfestelle und dem Landesministerium, welche spezifischen Regelungen für dich gelten. So vermeidest du Überraschungen und kannst deine Ansprüche bestmöglich nutzen.
- Beihilfebemessungssatz kann je Bundesland unterschiedlich sein.
- Unterschiedliche Formulare und Fristen möglich.
- Manche Bundesländer bieten zusätzliche Beratungsangebote.
- Regionale Pflegeberatungen und Pflegestützpunkte unterstützen.
- Aktuelle Informationen immer direkt bei der Beihilfestelle einholen.
Fragen & Antworten
- Frage: Wer kann Beihilfe im Pflegefall beantragen?
Antwort: Beihilfe beantragen können beihilfeberechtigte Personen wie Beamte und deren Angehörige. Wenn du jemanden zu Hause pflegst, der beihilfeberechtigt ist, kannst du die Leistungen für die Pflegekosten nutzen.
- Frage: Wie ergänzen sich Beihilfe und Pflegeversicherung?
Antwort: Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt Leistungen je nach Pflegegrad, die Beihilfe übernimmt einen Teil der verbleibenden Kosten, sodass zusammen oft 100 % der Pflegekosten abgedeckt sind.
- Frage: Welche Unterlagen brauche ich für den Beihilfeantrag?
Antwort: Wichtige Unterlagen sind der Pflegegradbescheid, Rechnungen oder Kostenvoranschläge sowie ausgefüllte Formulare der Beihilfestelle. Je nach Bundesland können weitere Dokumente nötig sein.
- Frage: Kann ich Beihilfe auch für ambulante Pflegeleistungen bekommen?
Antwort: Ja, Beihilfe übernimmt auch Kosten für ambulante Pflege, etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, wenn diese entsprechend belegt und beantragt sind.
- Frage: Was mache ich, wenn die Beihilfe nicht alle Kosten deckt?
Antwort: Dann kann die ergänzende private Krankenversicherung oder andere Unterstützungsleistungen helfen. Sprich auch mit deiner Pflegekasse und Beihilfestelle über mögliche weitere Hilfen.
Mit einem guten Überblick und etwas Organisation kannst du die Beihilfe im Pflegealltag optimal nutzen und so deine Liebsten bestmöglich unterstützen. Bleib dran, informiere dich regelmäßig und nutze die vorhandenen Angebote – du machst einen wichtigen Job!
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung, GKV-Spitzenverband – Pflegekassen, Medizinischer Dienst – Begutachtung Pflegegrad, Gesetzesportal – Sozialgesetzbuch XI, Verbraucherzentrale – Pflegeberatung, Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten, Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

