Digitale Technologien verändern auch die Pflege zu Hause. Das Digitale-Gesetz in Deutschland schafft rechtliche Grundlagen, damit digitale Hilfsmittel und Vernetzung in der Pflege sicher und unterstützend eingesetzt werden können. Für dich als Angehörige bedeutet das mehr Möglichkeiten, die Pflege zu erleichtern und besser zu organisieren – immer mit dem Ziel, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. Im Folgenden erfährst du, was das Digitale-Gesetz für dich konkret bedeutet und wie du es praktisch nutzen kannst (Stand: 2025).
Was ist das Digitale-Gesetz in der Pflege?
Das Digitale-Gesetz bündelt verschiedene gesetzliche Regelungen, die den Einsatz digitaler Technologien im Gesundheits- und Pflegebereich fördern. Ziel ist es, die Versorgung zu modernisieren und digitale Angebote wie Telemedizin, elektronische Pflegeakte oder digitale Hilfsmittel zu integrieren. Für die Pflege zu Hause heißt das: Mehr digitale Unterstützung für dich und deine Angehörigen.
Das Gesetz basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI und V, das die Pflegeversicherung und die Krankenkassenleistungen regelt. Es schafft zudem Anreize für Anbieter, digitale Lösungen zu entwickeln und anzubieten.
- Förderung digitaler Pflegehilfsmittel (z. B. Sensoren, Apps)
- Einführung der elektronischen Pflegeakte
- Verbesserte Kommunikation zwischen Pflegekräften, Ärzten und Angehörigen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Telepflege und Videosprechstunden
- Datenschutz und Sicherheit im Umgang mit Patientendaten
Digitale Pflegehilfsmittel – was kannst du nutzen?
Digitale Pflegehilfsmittel sind technische Geräte oder Anwendungen, die den Pflegealltag erleichtern. Das können zum Beispiel Sturzmelder, Erinnerungssysteme oder Apps zur Dokumentation sein. Das Digitale-Gesetz regelt, welche Hilfsmittel von der Pflegekasse erstattet werden können.
Wichtig ist: Du kannst bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Hilfsmittel müssen von der Pflegekasse anerkannt sein.
- Sensoren zur Sturzerkennung und Notrufauslösung
- Digitale Medikamentenerinnerung
- Apps zur Pflegedokumentation und Kommunikation
- Technische Geräte zur Mobilitätsunterstützung
- Telemonitoring für Gesundheitswerte
| Aspekt | Digitale Pflegehilfsmittel | Traditionelle Hilfsmittel |
|---|---|---|
| Nutzung | Technisch unterstützt, oft automatisiert | Manuell, papierbasiert |
| Kostenübernahme | Pflegekasse bei Anerkennung | Pflegekasse und andere Kostenträger |
| Vorteil | Entlastung, Sicherheit, bessere Dokumentation | Bewährt, oft günstiger |
Elektronische Pflegeakte – mehr Überblick für Angehörige
Die elektronische Pflegeakte (ePA) ist eine digitale Sammlung aller wichtigen Informationen zur Pflege. Sie erleichtert die Zusammenarbeit aller Beteiligten wie Ärzte, Pflegedienste und Angehörige. Das Digitale-Gesetz fördert die Einführung und Nutzung der ePA.
Du kannst als Angehörige darauf zugreifen, wenn du berechtigt bist – das unterstützt dich dabei, den Pflegeprozess besser zu verstehen und mitzugestalten.
- Zentrale Ablage von Pflegeberichten und Dokumenten
- Transparente Kommunikation mit Pflegekräften und Ärzten
- Aktualisierung in Echtzeit möglich
- Datenschutz und Zugriffsrechte geregelt
- Erleichtert Anträge bei Pflegekasse und anderen Stellen
Telepflege und Videosprechstunden – Pflege digital erleben
Telepflege ermöglicht dir, Pflegeberater oder Fachkräfte digital zu kontaktieren, ohne dass du immer persönlich vor Ort sein musst. Das kann vor allem bei Fragen oder zur Anleitung sehr hilfreich sein. Videosprechstunden sind im Digitale-Gesetz rechtlich verankert und werden von der Pflegeversicherung unterstützt.
Diese Angebote können gerade in ländlichen Regionen oder bei eingeschränkter Mobilität eine große Erleichterung sein.
- Pflegeberatung per Video oder Telefon
- Digitale Schulungen und Anleitung für Angehörige
- Überwachung von Gesundheitsparametern per Fernzugriff
- Flexible und zeitsparende Kommunikation
- Förderung durch Pflegekasse möglich
Datenschutz und Sicherheit – deine Rechte im Fokus
Das Digitale-Gesetz legt großen Wert auf den Schutz deiner und der Pflegebedürftigen persönlichen Daten. Alle digitalen Anwendungen müssen hohen Datenschutzanforderungen entsprechen. Du hast jederzeit die Kontrolle über deine Daten und kannst Zugriffsrechte einschränken.
Das sorgt für Vertrauen und schützt vor Missbrauch sensibler Informationen.
- Verschlüsselte Datenübertragung
- Transparente Zugriffsregelungen
- Recht auf Auskunft und Löschung
- Pflicht zur Einwilligung vor Datenweitergabe
- Regelmäßige Sicherheitsupdates der Systeme
Wie du das Digitale-Gesetz praktisch für die Pflege zu Hause nutzt
Um digitale Angebote sinnvoll einzusetzen, solltest du dich bei der Pflegekasse und dem Medizinischen Dienst informieren. Viele Pflegekassen bieten Beratungen zu digitalen Hilfsmitteln und deren Kostenübernahme an. Außerdem kannst du mit deinem Pflegedienst oder Arzt klären, welche digitalen Lösungen in deinem Fall sinnvoll sind.
Der Weg zu mehr digitaler Unterstützung in der Pflege ist ein Prozess, der Schritt für Schritt geht. Nutze die Angebote und lass dich nicht von Technik abschrecken – oft sind die Anwendungen einfach und sehr hilfreich.
- Informiere dich bei der Pflegekasse über digitale Hilfsmittel
- Stelle Anträge auf Kostenübernahme rechtzeitig
- Nutze Schulungen und Beratungen zur digitalen Pflege
- Teste digitale Anwendungen im Alltag
- Bleibe im Austausch mit Pflegedienst und Ärzten
| Schritt | Was tun? | Nutzen |
|---|---|---|
| 1 | Beratung bei Pflegekasse einholen | Überblick über Möglichkeiten |
| 2 | Antrag auf digitale Hilfsmittel stellen | Kostenerstattung erhalten |
| 3 | Digitale Anwendungen testen | Erleichterung im Alltag |
| 4 | Regelmäßig Daten und Rechte prüfen | Datenschutz sicherstellen |
Fragen & Antworten
- Frage: Was genau regelt das Digitale-Gesetz für die Pflege?
Antwort: Es schafft rechtliche Grundlagen für den Einsatz digitaler Technologien in der Pflege, fördert digitale Hilfsmittel und regelt Datenschutz sowie Kommunikation zwischen Beteiligten.
- Frage: Kann ich als Angehörige die Kosten für digitale Pflegehilfsmittel übernehmen lassen?
Antwort: Ja, wenn die Hilfsmittel von der Pflegekasse anerkannt sind, kannst du eine Kostenübernahme beantragen.
- Frage: Wie sicher sind meine Daten bei der elektronischen Pflegeakte?
Antwort: Die Daten sind durch strenge Datenschutzregeln geschützt, du hast Kontrolle über Zugriffsrechte und kannst jederzeit Auskunft verlangen.
- Frage: Gibt es regionale Unterschiede bei der Umsetzung des Gesetzes?
Antwort: Ja, einige Angebote und Förderungen können je nach Bundesland variieren, informiere dich deshalb lokal bei deiner Pflegekasse.
- Frage: Unterstützt das Digitale-Gesetz auch Telepflege-Angebote?
Antwort: Ja, Telepflege und Videosprechstunden sind rechtlich verankert und werden von der Pflegeversicherung gefördert.
Die Digitalisierung in der Pflege bietet dir als Angehörige viele Chancen, den Pflegealltag besser zu gestalten. Nutze die Angebote Schritt für Schritt und bleibe offen für neue Lösungen – so kannst du eine liebevolle und moderne Pflege zu Hause sicherstellen.
Bundesministerium für Gesundheit – Digitale Versorgung,
GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung,
Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch XI,
Medizinischer Dienst – Pflegeberatung,
Verbraucherzentrale – Pflege und Digitalisierung,
Pflege Bayern – Landesinformationen Pflege
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

