Gebraucht: Funktion, Einbau, Sicherheit und Kosten

Gebraucht: Funktion, Einbau, Sicherheit und Kosten

Wenn Du zu Hause einen Pflegebedürftigen betreust, können gebrauchte Hilfsmittel eine praktische und kostengünstige Alternative sein. Doch wie funktioniert das genau? Was muss beim Einbau beachtet werden, welche Sicherheitsaspekte sind wichtig und welche Kosten kommen auf Dich zu? In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige rund um gebrauchte Pflegehilfsmittel – verständlich erklärt und mit Blick auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland (Stand: 2025).

Gebrauchte Pflegehilfsmittel: Funktion und Einsatzmöglichkeiten

Gebrauchte Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Ausstattungen, die bereits von jemand anderem genutzt wurden, aber weiterhin funktionstüchtig sind. Sie können den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.

Typische Beispiele sind Rollstühle, Pflegebetten, Gehhilfen oder Toilettenstühle. Wichtig ist, dass sie den individuellen Bedürfnissen angepasst sind und sicher verwendet werden können.

  • Erleichterung bei Mobilität und Alltagshandlungen
  • Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen
  • Kostengünstigere Alternative zu Neugeräten
  • Nachhaltige Nutzung von Ressourcen
  • Vorherige Reinigung und Prüfung auf Funktionalität notwendig

Einbau und Anpassung gebrauchter Hilfsmittel

Der Einbau gebrauchter Hilfsmittel muss sorgfältig geplant werden, damit sie sicher und komfortabel genutzt werden können. Oft sind Anpassungen notwendig, um den spezifischen Anforderungen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.

Zum Beispiel kann ein gebrauchtes Pflegebett in der Höhe verstellt oder mit Seitengittern ausgestattet werden. Auch die Bedienung von elektronischen Funktionen sollte geprüft und ggf. erklärt werden.

  • Vor Einbau auf Beschädigungen und Funktionstüchtigkeit prüfen
  • Anpassung an Körpergröße und Mobilitätsgrad des Pflegebedürftigen
  • Fachmännische Montage oder Beratung durch Pflegedienst oder Fachhandel einholen
  • Bedienung und Sicherheitseinweisungen für alle Nutzer
  • Regelmäßige Kontrolle und Wartung sicherstellen

Sicherheitsaspekte bei der Nutzung gebrauchter Pflegehilfsmittel

Sicherheit steht bei der Pflege an erster Stelle. Gebrauchte Hilfsmittel müssen daher gründlich geprüft werden, um Unfälle zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass sie den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

Der Medizinische Dienst (MD) kann bei der Begutachtung und Beratung helfen, ob ein gebrauchtes Hilfsmittel für den Einsatz geeignet ist. Zudem ist es wichtig, dass keine gefährlichen Abnutzungen oder Defekte vorhanden sind.

  • Prüfung auf Stabilität und Unversehrtheit
  • Keine scharfen Kanten oder lose Teile
  • Elektrische Komponenten müssen funktionsfähig und sicher sein
  • Regelmäßige Wartung und Reinigung
  • Schulung der Nutzer zur richtigen Handhabung

Kosten und Finanzierung gebrauchter Pflegehilfsmittel

Gebrauchte Pflegehilfsmittel sind meist günstiger als neue Geräte. Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder die komplette Kostenübernahme leisten, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist.

Nach § 40 SGB XI übernehmen die Pflegekassen die Kosten für Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, auch für gebrauchte Geräte. Wichtig ist die vorherige Absprache und Genehmigung durch die Pflegekasse.

  • Gebrauchtkauf spart Geld, kann aber auch Reparaturkosten mit sich bringen
  • Pflegekasse zahlt Hilfsmittel, wenn ärztlich verordnet und genehmigt
  • Eigenanteil kann je nach Leistung und Bundesland variieren
  • Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren für Erstattungen
  • Beratung bei der Pflegekasse oder bei unabhängigen Beratungsstellen nutzen

Kriterium Neues Hilfsmittel Gebrauchtes Hilfsmittel
Kosten Höher, volle Neupreise Geringer, oft 30-70 % günstiger
Verfügbarkeit Sofort verfügbar Begrenzt, abhängig vom Angebot
Garantie und Gewährleistung Meist inklusive Oft eingeschränkt oder nicht vorhanden
Anpassbarkeit Flexibel und individuell Eventuell eingeschränkt
Sicherheit Aktuelle Normen Prüfung notwendig

Rechtliche Rahmenbedingungen und Leistungen der Pflegekasse

In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Leistungen der Pflegekassen für Pflegehilfsmittel. Gebrauchte Hilfsmittel können grundsätzlich anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen entsprechen und die Pflege erleichtern.

Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands geben vor, welche Hilfsmittel erstattungsfähig sind. Der Medizinische Dienst prüft die Notwendigkeit und Sicherheit. Beachte, dass es regionale Unterschiede bei der Kostenübernahme geben kann.

  • Pflegehilfsmittel sind nach § 40 SGB XI erstattungsfähig
  • Vorherige Genehmigung der Pflegekasse einholen
  • MD prüft medizinische Notwendigkeit und Sicherheit
  • Regionale Unterschiede bei der Umsetzung möglich
  • Beratung durch Pflegekasse oder unabhängige Stellen empfohlen

Tipps für den Kauf und Umgang mit gebrauchten Pflegehilfsmitteln

Beim Kauf gebrauchter Pflegehilfsmittel solltest Du besonders sorgfältig sein. Eine gute Vorbereitung und Beratung helfen, Fehlkäufe zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.

Frage immer nach der Herkunft, dem Zustand und ob das Gerät gereinigt und geprüft wurde. Prüfe, ob das Hilfsmittel zum Pflegebedarf passt und lass Dich bei Unsicherheiten von Fachleuten unterstützen.

  • Kauf nur bei vertrauenswürdigen Anbietern oder Second-Hand-Fachgeschäften
  • Vor Erwerb auf Funktionalität und Sauberkeit achten
  • Dokumentation und Bedienungsanleitung verlangen
  • Bei Unsicherheiten fachliche Beratung einholen
  • Regelmäßige Pflege und Wartung durchführen

Fragen & Antworten

  • Frage: Kann ich gebrauchte Hilfsmittel von der Pflegekasse bezahlen lassen?

    Antwort: Ja, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig und sicher ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten – die Genehmigung muss vorher eingeholt werden.

  • Frage: Wie erkenne ich, ob ein gebrauchtes Hilfsmittel sicher ist?

    Antwort: Achte auf sichtbare Schäden, Funktionstests und frage nach Prüfberichten. Im Zweifel hilft der Medizinische Dienst bei der Einschätzung.

  • Frage: Wo kann ich gebrauchte Pflegehilfsmittel kaufen?

    Antwort: Fachgeschäfte für medizinische Geräte, Second-Hand-Läden mit Spezialisierung oder über Pflegeeinrichtungen, die gebrauchte Geräte weitergeben.

  • Frage: Muss ich das gebrauchte Hilfsmittel selbst einbauen?

    Antwort: Oft ist fachmännische Hilfe sinnvoll, um Sicherheit und Funktion zu gewährleisten. Pflegedienste oder Fachhändler unterstützen dabei.

  • Frage: Gibt es regionale Unterschiede bei der Kostenübernahme?

    Antwort: Ja, die Umsetzung kann je nach Bundesland variieren. Informiere Dich bei Deiner Pflegekasse oder regionalen Beratungsstellen.

Gebrauchte Pflegehilfsmittel können Dir im Pflegealltag viel Erleichterung bringen – mit der richtigen Vorbereitung und Beratung. Bleib neugierig und nutze die Unterstützung, die Dir zur Verfügung steht.

Bundesministerium für Gesundheit – Pflegehilfsmittel,
GKV-Spitzenverband – Pflegekassenleistungen,
Medizinischer Dienst – Hilfsmittelprüfung,
Gesetze im Internet – SGB XI,
Verbraucherzentrale – Pflegehilfsmittel,
Pflege Bayern – Landesinformationen