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Wenn Du einen Angehörigen zu Hause pflegst, stehst Du vor vielen Fragen: Welche Unterstützung kannst Du beantragen? Welche Leistungen gibt es von der Pflegekasse? Und wie organisierst Du den Alltag? Dieser Beitrag gibt Dir einen praxisnahen Überblick zu den wichtigsten Leistungen und Rechten in der häuslichen Pflege in Deutschland – verständlich erklärt und mit hilfreichen Tipps für Dich als pflegende Person. Stand: 2025.

Pflegegrade und ihre Bedeutung für die häusliche Pflege

Der erste Schritt für die Pflege zu Hause ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dieser bestimmt, welche Leistungen Dir und Deinem Angehörigen zustehen. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).

Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Pflegebedürftigkeit und empfiehlt den passenden Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung kannst Du erwarten.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung – meist keine Pflegeleistungen, aber Entlastungsangebote
  • Pflegegrad 2-3: erhebliche bis schwere Beeinträchtigung – Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Pflegegrad 4-5: schwerste Beeinträchtigung – erweiterte Leistungen und häufig mehr Unterstützung

Kriterium Pflegegrad 2 Pflegegrad 4
Pflegegeld (monatlich) 316 Euro 728 Euro
Pflegesachleistung (monatlich) 689 Euro 1.612 Euro
Entlastungsbetrag 125 Euro 125 Euro

Pflegegeld: Geldleistung für die private Pflege

Pflegegeld erhältst Du, wenn Du Deinen Angehörigen selbst oder durch vertraute Personen pflegst, ohne einen professionellen Pflegedienst zu beauftragen. Das Geld ist eine Anerkennung für Deinen Einsatz und soll die Pflege erleichtern.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Wichtig ist, dass Du regelmäßig eine Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst wahrnimmst, um die Qualität der Pflege sicherzustellen.

  • Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt
  • Regelmäßige Beratungen sind Pflicht (z.B. halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3)
  • Du kannst das Pflegegeld flexibel für die Pflege verwenden
  • Die Kombination mit Pflegesachleistungen ist möglich (Kombinationsleistung)

Pflegesachleistungen: Professionelle Hilfe zu Hause

Wenn Du Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst möchtest, kannst Du Pflegesachleistungen nutzen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt.

Der Pflegedienst übernimmt Aufgaben wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Mobilitätshilfen. So kannst Du entlastet werden und die Pflege professionell ergänzen.

  • Pflegesachleistungen müssen über einen zertifizierten Pflegedienst abgerechnet werden
  • Leistungen können flexibel eingesetzt werden, z.B. stundenweise oder täglich
  • Kommt das Pflegegeld nicht vollständig zum Einsatz, kannst Du die Kombinationsleistung nutzen
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 sind die Leistungen besonders hoch

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren

Die Kombinationsleistung ist ideal, wenn Du teilweise selbst pflegst und teilweise einen Pflegedienst nutzt. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem wie viel Pflegesachleistung Du in Anspruch nimmst.

So kannst Du die Pflege flexibel gestalten und dabei finanzielle Vorteile nutzen. Wichtig ist, die Pflegekasse über die Nutzung zu informieren.

  • Pflegegeld und Pflegesachleistung werden anteilig kombiniert
  • Die Pflegekasse berechnet die Kürzung automatisch
  • Du kannst die Leistungen je nach Bedarf anpassen
  • Beratung durch Pflegedienst ist weiterhin Pflicht

Aspekt Nur Pflegegeld Kombinationsleistung
Eigenleistung 100 % Pflege durch Angehörige Teilweise Pflege durch Angehörige und Pflegedienst
Geldleistung Volles Pflegegeld Anteilig gekürztes Pflegegeld
Pflegedienstkosten Keine Übernahme durch Pflegesachleistung

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Pflege zu Hause

Zusätzlich zum Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere Hilfen, die Dir den Pflegealltag erleichtern können. Dazu gehören der Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Diese Leistungen sind oft ergänzend und können helfen, Belastungen zu reduzieren oder die Pflege sicherer zu machen.

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote
  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn Du als Pflegeperson ausfällst (bis zu 2.100 Euro jährlich)
  • Wohnumfeldverbesserung: Zuschüsse für Umbauten, z.B. barrierefreie Dusche
  • Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme für Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl

Wie Du die Leistungen beantragst und was Du beachten solltest

Der Weg zu den Pflegeleistungen führt über die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Du solltest frühzeitig den Antrag auf Pflegegrad stellen und Dich beraten lassen.

Die regelmäßigen Beratungen durch ambulante Pflegedienste sind Pflicht, um die Leistungen zu erhalten. Auch die Dokumentation der Pflege und der Kontakt zur Pflegekasse sind wichtig.

  • Antrag auf Pflegegrad beim Medizinischen Dienst stellen
  • Regelmäßige Pflegeberatungen wahrnehmen
  • Pflegekasse über Änderungen informieren (z.B. Pflegeumfang)
  • Unterlagen und Nachweise sorgfältig aufbewahren

Fragen & Antworten

  • Frage: Wer kann Pflegegeld beantragen?

    Antwort: Pflegegeld kann beantragen, wer einen anerkannten Pflegegrad hat und die Pflege durch Angehörige oder vertraute Personen erfolgt, ohne professionelle Pflegedienste.

  • Frage: Wie oft muss eine Pflegeberatung stattfinden?

    Antwort: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich eine Beratungspflicht vorgesehen.

  • Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig nutzen?

    Antwort: Ja, über die Kombinationsleistung kannst Du beide Leistungen anteilig kombinieren.

  • Frage: Was ist der Entlastungsbetrag?

    Antwort: Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, um Dich zu entlasten.

  • Frage: Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

    Antwort: Verhinderungspflege kannst Du bei der Pflegekasse beantragen, wenn Du als Pflegeperson vorübergehend ausfällst, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit.

Die Pflege zu Hause ist eine große Herausforderung – aber mit den richtigen Leistungen und etwas Organisation kannst Du die Situation für Dich und Deinen Angehörigen deutlich erleichtern. Bleib dran und nutze die Unterstützung, die Dir zusteht!

Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung,
GKV-Spitzenverband – Leistungen der Pflegeversicherung,
Medizinischer Dienst – Pflegegrad und Begutachtung,
Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch XI,
Verbraucherzentrale – Pflegeleistungen,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld