Wenn ein Pflegebedürftiger ins Pflegeheim ziehen muss, stehen viele Angehörige vor der Frage, wie man die Kosten dafür stemmen kann. Zum Glück gibt es verschiedene Zuschüsse und finanzielle Hilfen durch die Pflegekasse und andere Stellen. Dieser Artikel zeigt dir, welche Zuschüsse es gibt, wie du sie beantragen kannst und worauf du achten solltest – damit du in dieser herausfordernden Zeit gut informiert und unterstützt bist.
Wer hat Anspruch auf Zuschüsse für Pflegeheime?
Grundsätzlich haben alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad in Deutschland Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegekasse, um die Pflegekosten zu mindern. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt und reicht von 1 bis 5, wobei 5 den höchsten Unterstützungsbedarf bedeutet. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Zuschüsse gibt es.
Die Zuschüsse beziehen sich auf die Pflegeleistungen, nicht auf Unterkunft und Verpflegung. Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige offiziell in einem zugelassenen Pflegeheim aufgenommen wird.
- Pflegegrad 1 bis 5 ist Voraussetzung für Zuschüsse
- Pflegeheim muss zugelassen und anerkannt sein
- Zuschüsse für Pflegeleistungen, nicht für Unterkunft/Verpflegung
- Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse
Leistungen der Pflegekasse für Pflegeheime
Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge für die pflegerische Versorgung im Heim. Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Zusätzlich können weitere Leistungen für Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden.
Die Zuschüsse der Pflegekasse decken meist nur einen Teil der Gesamtkosten ab. Die restlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen oft privat getragen oder durch Sozialhilfe ergänzt werden.
- Pflegegeld für Pflegegrade 2 bis 5, gestaffelt nach Pflegegrad
- Leistungen für Betreuungs- und Entlastungsangebote
- Keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung
- Restkosten können durch Sozialhilfe abgedeckt werden
| Pflegegrad | Pflegeleistungsbetrag (monatlich) | Zusätzliche Betreuungsleistungen |
|---|---|---|
| 2 | 770 € | 125 € |
| 3 | 1.262 € | 125 € |
| 4 | 1.775 € | 125 € |
| 5 | 2.005 € | 125 € |
So beantragst du die Zuschüsse richtig
Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Wichtig ist, dass du alle notwendigen Dokumente und Nachweise vollständig einreichst. Dazu gehören der Bescheid über den Pflegegrad, der Heimvertrag und manchmal auch ärztliche Gutachten.
Die Pflegekasse prüft dann den Antrag und zahlt die Zuschüsse direkt an das Pflegeheim oder – je nach Leistung – an die pflegebedürftige Person. Eine rechtzeitige Antragstellung ist wichtig, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
- Pflegegradbescheid bereithalten
- Heimvertrag und Kostenvoranschläge sammeln
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (schriftlich oder online)
- Nachweise und Gutachten vollständig beifügen
- Frühzeitig beantragen, um Wartezeiten zu vermeiden
Weitere finanzielle Hilfen und Zuschüsse
Neben den Leistungen der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten. Beispielsweise kann die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) beantragt werden, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Auch Wohngeld oder Unterstützung durch das Sozialamt sind in Einzelfällen möglich.
Manche Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme oder Zuschüsse an, die regional unterschiedlich sind. Hier lohnt sich eine Nachfrage bei den zuständigen Landesministerien oder Pflegeberatungsstellen.
- Sozialhilfe als „Hilfe zur Pflege“ bei finanzieller Not
- Wohngeld für Unterkunftskosten im Pflegeheim (je nach Bundesland)
- Regionale Förderprogramme und Zuschüsse
- Beratung bei Pflegeberatungsstellen oder Sozialamt
Was decken die Zuschüsse nicht ab?
Wichtig zu wissen ist, dass die Zuschüsse der Pflegekasse ausschließlich die pflegerischen Leistungen abdecken. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen im Pflegeheim müssen in der Regel selbst getragen werden. Diese Kosten können schnell sehr hoch werden.
Auch für zusätzliche Serviceleistungen oder private Extras gibt es keine Zuschüsse. Daher ist es sinnvoll, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, welche Kosten entstehen und wie diese gedeckt werden können.
- Keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten oft privat zu zahlen
- Keine Förderung für private Zusatzleistungen
- Frühzeitige Kostenplanung ist wichtig
Tipps für Angehörige bei der Pflegeheimwahl und Finanzierung
Die Wahl eines passenden Pflegeheims ist eine wichtige Entscheidung. Neben der Qualität der Pflege solltest du auch die finanzielle Situation realistisch einschätzen. Nutze Beratungsangebote, um alle Zuschussmöglichkeiten auszuschöpfen.
Ein guter Kontakt zur Pflegekasse und zu Beratungsstellen erleichtert die Antragstellung und hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden. Plane auch für mögliche Veränderungen im Pflegegrad und die damit verbundenen Zuschüsse.
- Vergleiche Pflegeheime und deren Kosten
- Informiere dich über alle Zuschüsse und Förderungen
- Nutze kostenlose Pflegeberatung vor Ort
- Halte Kontakt zur Pflegekasse und Sozialamt
- Plane auch für zukünftige Änderungen im Pflegebedarf
Fragen & Antworten
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Frage: Wer zahlt die Pflegeheimkosten, wenn die Zuschüsse nicht ausreichen?
Antwort: In der Regel müssen die Betroffenen oder Angehörigen die Differenz selbst zahlen. Wenn das nicht möglich ist, kann Sozialhilfe beantragt werden, die „Hilfe zur Pflege“ übernimmt.
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Frage: Kann ich als Angehöriger die Zuschüsse direkt beantragen?
Antwort: Ja, du kannst die Beantragung übernehmen, wenn du für die pflegebedürftige Person bevollmächtigt bist oder als gesetzlicher Vertreter fungierst.
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Frage: Werden die Zuschüsse automatisch erhöht, wenn sich der Pflegegrad ändert?
Antwort: Nein, eine Neufeststellung des Pflegegrads muss beantragt werden. Nach Anerkennung werden die Leistungen angepasst.
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Frage: Gibt es Zuschüsse für Kurzzeitpflege im Heim?
Antwort: Ja, die Pflegekasse zahlt auch für Kurzzeitpflege Zuschüsse, allerdings mit einer jährlichen Höchstgrenze von 1.774 Euro.
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Frage: Wie finde ich heraus, ob ein Pflegeheim zugelassen ist?
Antwort: Zugelassene Pflegeheime sind bei der jeweiligen Pflegekasse gelistet. Du kannst auch bei der Landespflegekammer oder Pflegeberatung nachfragen.
Die finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse macht den Schritt ins Pflegeheim oft leichter. Mit guter Planung und Beratung findest du die passende Lösung für deine Situation.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung,
GKV-Spitzenverband – Leistungen der Pflegeversicherung,
Medizinischer Dienst – Begutachtung Pflegegrad,
Gesetzesportal – Sozialgesetzbuch XI,
Verbraucherzentrale – Pflegekosten und Zuschüsse,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

