Die sogenannte „Pflegestufe 0″ ist heute unter dem Begriff Pflegegrad 2 bekannt und richtet sich an Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa durch Demenz oder geistige Behinderung. Für Dich als pflegenden Angehörigen ist es wichtig, die Regeln und Leistungen rund um diesen Pflegegrad zu verstehen, um die Unterstützung im Alltag bestmöglich zu nutzen. Hier erfährst Du, wie das funktioniert und worauf Du achten solltest (Stand: 2025).
Was bedeutet Pflegestufe 0 heute? – Pflegegrad 2 verstehen
Die frühere Pflegestufe 0 wurde 2017 im Rahmen der Pflegereform in den neuen Pflegegrad 2 überführt. Dieser richtet sich an Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf, die aber noch keine vollumfängliche Pflege benötigen.
Der Fokus liegt hier auf der eingeschränkten Alltagskompetenz, vor allem bei Personen mit Demenz oder geistigen Einschränkungen. Die Pflegekasse erkennt so den Bedarf an Hilfe an und gewährt entsprechende Leistungen.
- Pflegegrad 2 umfasst leichte bis mittlere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
- Besonderes Augenmerk liegt auf der geistigen und psychischen Verfassung.
- Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD).
- Leistungen können in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden.
Wer kann Pflegegrad 2 beantragen und wie läuft die Begutachtung ab?
Jeder, der pflegebedürftig ist oder den Verdacht hat, dass eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, kann Pflegegrad 2 beantragen. Das geschieht bei der zuständigen Pflegekasse Deiner Krankenkasse.
Der Medizinische Dienst besucht Dich und die zu pflegende Person zu Hause und bewertet anhand festgelegter Kriterien den Grad der Pflegebedürftigkeit. Dabei wird die körperliche, geistige und psychische Verfassung genau geprüft.
- Antrag schriftlich bei der Pflegekasse stellen.
- Termin für Begutachtung vereinbaren.
- MD bewertet verschiedene Lebensbereiche (Mobilität, Selbstversorgung, Alltagskompetenz).
- Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 2 zur Verfügung?
Mit Pflegegrad 2 hast Du Anspruch auf verschiedene finanzielle und praktische Hilfen, die den Pflegealltag erleichtern. Die Leistungen kannst Du flexibel nutzen, je nachdem, ob Du selbst pflegst oder eine professionelle Pflegekraft beauftragst.
Die wichtigsten Leistungen sind das Pflegegeld für die private Pflege und die Pflegesachleistungen für professionelle Hilfe.
- Pflegegeld: Geldleistung für Angehörige, die pflegen (ca. 316 Euro/Monat).
- Pflegesachleistungen: Kostenübernahme für ambulante Pflegedienste (bis ca. 689 Euro/Monat).
- Entlastungsbetrag: 125 Euro/Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für barrierefreie Anpassungen (bis 4.000 Euro).
- Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Angebote.
Leistung | Pflegegrad 2 (bis 2025) |
---|---|
Pflegegeld | ca. 316 Euro/Monat |
Pflegesachleistungen | bis ca. 689 Euro/Monat |
Entlastungsbetrag | 125 Euro/Monat |
Wohnumfeldverbesserung | bis 4.000 Euro einmalig |
Wie kannst Du die Leistungen im Alltag praktisch nutzen?
Die Leistungen des Pflegegrades 2 kannst Du flexibel kombinieren, um die Pflege zu Hause zu erleichtern. Ob Du selbst pflegst oder Unterstützung durch Fachkräfte brauchst – es gibt viele Möglichkeiten.
Wichtig ist, dass Du die Angebote der Pflegekasse regelmäßig überprüfst und anpasst, wenn sich der Pflegebedarf verändert.
- Pflegegeld für private Pflegepersonen nutzen.
- Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste beantragen.
- Entlastungsbetrag für Betreuungsangebote, z. B. Tagespflege, Freizeitgruppen.
- Zuschüsse für Wohnungssanierung beantragen, z. B. Haltegriffe, Rampen.
- Regelmäßige Beratungsgespräche bei der Pflegekasse wahrnehmen.
Worauf solltest Du bei der Pflege im Alltag besonders achten?
Pflege zu Hause kann herausfordernd sein, besonders bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Achte darauf, die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person genau zu beobachten und Deine eigenen Kräfte zu schonen.
Regelmäßige Pausen und Unterstützung durch andere Angehörige oder Fachkräfte sind wichtig, um dauerhaft gut zu pflegen.
- Beobachte Veränderungen im Verhalten und Gesundheitszustand.
- Nutze Schulungen und Beratungsangebote der Pflegekasse.
- Plane Pausen und Entlastung ein, z. B. durch Kurzzeitpflege.
- Kommuniziere offen mit anderen Familienmitgliedern und Pflegekräften.
- Informiere Dich über regionale Unterstützungsangebote (kann je Bundesland variieren).
Wie kannst Du weitere Unterstützung finden und nutzen?
Die Pflegekasse, der Medizinische Dienst und verschiedene Beratungsstellen sind wichtige Ansprechpartner für Dich. Sie helfen, Leistungen optimal zu nutzen und Fragen rund um die Pflege zu klären.
Auch Selbsthilfegruppen und lokale Pflegeberatungen können wertvolle Unterstützung bieten.
- Pflegeberatung bei der Pflegekasse in Anspruch nehmen.
- Regelmäßige Begutachtungen und Anpassungen des Pflegegrades beantragen.
- Kontakt zu lokalen Pflege- und Betreuungsdiensten suchen.
- Selbsthilfegruppen und Angehörigentreffs besuchen.
- Ratgeber der Verbraucherzentrale und Pflegeverbände nutzen.
Fragen & Antworten
- Frage: Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 0 und Pflegegrad 2?
Antwort: Die Pflegestufe 0 wurde bis 2016 vergeben und entspricht heute dem Pflegegrad 2, der einen leichteren Pflegebedarf bei eingeschränkter Alltagskompetenz beschreibt.
- Frage: Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Antwort: Ja, Du kannst die Leistungen kombinieren, wenn Du z. B. teilweise selbst pflegst und teilweise einen Pflegedienst beauftragst.
- Frage: Wer entscheidet über den Pflegegrad?
Antwort: Der Medizinische Dienst bewertet die Pflegebedürftigkeit nach einem Hausbesuch und erstellt ein Gutachten für die Pflegekasse.
- Frage: Wie oft kann der Pflegegrad überprüft werden?
Antwort: Du kannst jederzeit eine Neubegutachtung beantragen, z. B. wenn sich der Zustand ändert, mindestens aber alle 6 Monate.
- Frage: Gibt es regionale Unterschiede bei den Leistungen?
Antwort: Die Grundleistungen sind bundesweit einheitlich, aber manche Beratungs- und Unterstützungsangebote können je nach Bundesland variieren.
Die Pflege zu Hause ist eine Herausforderung, doch mit dem richtigen Wissen und den passenden Leistungen kannst Du den Alltag besser meistern und die Lebensqualität für Dich und Deinen Angehörigen verbessern.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung,
GKV-Spitzenverband – Leistungen der Pflegeversicherung,
Medizinischer Dienst – Begutachtung Pflegegrade,
Gesetzliche Grundlagen – SGB XI,
Verbraucherzentrale – Pflegehilfen,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Pflege Bayern – Landesinformationen

Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.