Wenn Du einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreust, ist die Verhinderungspflege eine wichtige Unterstützung für Dich. Sie bietet Dir eine Auszeit, wenn Du selbst krank bist, Urlaub brauchst oder andere Verpflichtungen hast. Dabei übernimmt eine Ersatzpflegeperson vorübergehend die Pflege, damit die Versorgung gesichert bleibt und Du neue Kraft schöpfen kannst. Stand: 2025.
Was ist Verhinderungspflege und wer hat Anspruch?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Dir als Hauptpflegeperson eine zeitlich begrenzte Entlastung ermöglicht. Sie wird auch Ersatzpflege genannt und kann in Anspruch genommen werden, wenn Du aus wichtigen Gründen die Pflege nicht selbst übernehmen kannst.
Anspruch auf Verhinderungspflege hast Du, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wird. Die Pflege muss durch eine private Pflegeperson erfolgen, zum Beispiel Dich selbst oder andere Angehörige.
- Pflegebedürftiger mit Pflegegrad ≥ 2
- Mindestens sechs Monate häusliche Pflege
- Pflegeperson ist verhindert (Urlaub, Krankheit, persönliche Gründe)
- Leistung für maximal 42 Kalendertage pro Jahr
Inhalte und Leistungen der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege umfasst die Kostenübernahme für eine Ersatzpflegeperson, die die Pflege zeitweise übernimmt. Die Pflegekasse erstattet bis zu 2.070 Euro pro Kalenderjahr (Stand: 2025), wenn die Pflegeperson verhindert ist.
Die Leistung kann sowohl stundenweise als auch für mehrere Tage am Stück genutzt werden. Wichtig ist, dass die Ersatzpflege nicht regelmäßig, sondern nur vorübergehend erfolgt.
- Erstattung von Kosten für Ersatzpflege bis 2.070 Euro jährlich
- Nutzung bis zu 42 Kalendertagen pro Jahr möglich
- Auch stundenweise Entlastung möglich
- Kann mit Kurzzeitpflege kombiniert werden (zusätzlich bis 1.612 Euro)
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Maximale Erstattung | 2.070 Euro pro Jahr |
| Maximale Dauer | 42 Tage oder stundenweise |
| Kombination mit Kurzzeitpflege | Bis zu 3.682 Euro insgesamt |
| Wer trägt Kosten? | Pflegekasse |
Aufgaben der Ersatzpflegeperson
Die Ersatzpflegeperson übernimmt die pflegerischen Aufgaben, die Du sonst erledigst. Dazu zählen Grundpflege, Unterstützung bei der Mobilität und die Begleitung im Alltag. Die Person muss nicht zwingend eine Fachkraft sein, kann auch eine vertraute Person sein.
Wichtig ist, dass die Ersatzpflege sicher und verlässlich erfolgt, damit der Pflegebedürftige gut versorgt bleibt und Du sorgenfrei entlastet wirst.
- Grundpflege (Waschen, Anziehen, Ernährung)
- Mobilitätsunterstützung (Bewegung, Transfer)
- Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen
- Beobachtung des Gesundheitszustands
- Kommunikation mit Ärzten oder Pflegediensten, wenn nötig
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der Pflegekasse?
Damit Du Verhinderungspflege nutzen kannst, musst Du die Pflegekasse informieren und einen Antrag stellen. Die Pflegekasse prüft Deinen Anspruch und bewilligt die Leistung. Es ist hilfreich, die Ersatzpflegeperson vorher zu benennen und die Zeiten genau zu planen.
Nach der Verhinderungspflege reichst Du die Rechnungen oder Nachweise bei der Pflegekasse ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.
- Antrag vor oder spätestens kurz nach Beginn der Verhinderungspflege stellen
- Nachweise über Ersatzpflege (Rechnungen, Zeitnachweise) sammeln
- Pflegekasse bewilligt Erstattung bis zur Höchstgrenze
- Bei Unsicherheiten Pflegekasse oder MD kontaktieren
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| Antrag | Schriftlich bei Pflegekasse einreichen |
| Nachweise | Quittungen und Pflegezeiten dokumentieren |
| Bewilligung | Prüfung und Genehmigung durch Pflegekasse |
| Erstattung | Auszahlung der Kosten an Dich oder Ersatzpflegeperson |
Entlastung für pflegende Angehörige
Verhinderungspflege schenkt Dir als Pflegeperson dringend benötigte Pausen. Diese Zeit kannst Du für Erholung, Arztbesuche oder einfach für Dich nutzen. Die Leistung schützt Dich davor, dauerhaft überlastet zu sein und unterstützt Deine Gesundheit.
Viele pflegende Angehörige berichten, dass sie durch Verhinderungspflege neue Kraft tanken und die Pflege langfristig besser meistern können.
- Regelmäßige Pausen vom Pflegealltag
- Vermeidung von Überlastung und Erschöpfung
- Verbesserung der eigenen Gesundheit
- Mehr Zeit für eigene Interessen und soziale Kontakte
- Beruhigung, dass die Pflege gut weiterläuft
Worauf Du bei der Auswahl der Ersatzpflegeperson achten solltest
Die Ersatzpflegeperson muss zuverlässig und vertrauenswürdig sein. Sie sollte Erfahrung oder zumindest eine gute Anleitung für die Pflegeaufgaben haben. Du kannst professionelle Pflegekräfte, Bekannte oder Familienmitglieder wählen.
Es ist sinnvoll, vorab klare Absprachen zu treffen, damit alle wissen, welche Aufgaben übernommen werden und wie die Kommunikation läuft.
- Vertrauen und Zuverlässigkeit
- Erfahrung oder Bereitschaft zur Anleitung
- Verfügbarkeit für die geplante Zeit
- Klare Absprachen zu Aufgaben und Erwartungen
- Möglichkeit, bei Fragen die Pflegekasse zu kontaktieren
| Kriterium | Privatperson | Professionelle Pflegekraft |
|---|---|---|
| Fachwissen | Meist gering, Anleitung nötig | Ausgebildet, sicher |
| Kosten | Stundenlohn meist günstiger | Höherer Stundensatz |
| Vertrauen | Persönlich bekannt | Beruflich qualifiziert |
| Flexibilität | Höher | Kann begrenzt sein |
Fragen & Antworten
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Frage: Wie lange kann ich Verhinderungspflege im Jahr nutzen?
Antwort: Du kannst Verhinderungspflege bis zu 42 Kalendertage im Jahr in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse erstattet dafür bis zu 2.070 Euro (Stand: 2025).
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Frage: Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?
Antwort: Ja, Verhinderungspflege ist flexibel und kann stundenweise oder tageweise genutzt werden, je nachdem, wie lange Du entlastet werden möchtest.
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Frage: Muss ich die Ersatzpflegeperson anmelden?
Antwort: Du solltest die Pflegekasse vorab informieren und die Ersatzpflegeperson benennen, damit die Kostenübernahme klappt.
-
Frage: Kann ich Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren?
Antwort: Ja, Du kannst Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren und so insgesamt bis zu 3.682 Euro im Jahr nutzen.
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Frage: Was passiert, wenn ich die Verhinderungspflege nicht rechtzeitig beantrage?
Antwort: Die Pflegekasse empfiehlt, die Verhinderungspflege vorab zu beantragen. In dringenden Fällen kannst Du sie auch nachträglich melden, aber das kann die Erstattung verzögern.
Verhinderungspflege ist ein wertvolles Instrument, um Dich als pflegende Person zu entlasten und die Pflege zu Hause dauerhaft zu sichern. Nutze diese Möglichkeit, um neue Kraft zu tanken und den Pflegealltag besser zu bewältigen.
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeversicherung,
GKV-Spitzenverband – Leistungen der Pflegeversicherung,
Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch XI,
Medizinischer Dienst – Pflegeberatung,
Verbraucherzentrale – Verhinderungspflege,
Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten,
Bundesagentur für Arbeit – Pflegeunterstützungsgeld
Mechthild Brunner, 68, examinierte Altenpflegerin i. R. – Jahrzehnte ambulant & stationär unterwegs, Demenz-WGs und Palliativbegleitung aus der Praxis. Hier teile ich alltagstaugliches Wissen für Pflege zu Hause: klar, menschlich, machbar.

